-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
-
Umfrage: Zwei von drei Deutschen offen für Rechenzentrum am eigenen Wohnort
-
Nicaragua: Parlament billigt Ausschluss von Oppositionsparteien von Wahlen
Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe
Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge von zwei Telekommunikationsunternehmen zurückgewiesen. Diese wandten sich gegen das Sonderkündigungsrecht für Verträge zum Juli 2024, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Ab dann können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)
Mieter sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen überhaupt wollen, und selbst Verträge mit Anbietern abschließen. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dürfen deswegen langfristige Sammelverträge mit Telekommunikationsunternehmen kurzfristig kündigen, ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen.
Solche lang laufenden Bezugsverträge hatten die beiden Unternehmen, die sich an das Verfassungsgericht wandten, mit großen Wohnungsgesellschaften abgeschlossen. Über ihre Verfassungsbeschwerden ist noch nicht entschieden. Sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen, hielt das Gericht aber nicht für notwendig.
Die beiden Telekommunikationsfirmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar bedroht sei, erklärte das Gericht. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen. Darum sei auch nicht ersichtlich, dass der Kundenstamm irreparabel geschädigt werde, wenn die Unternehmen warten müssten, bis über die Verfassungsbeschwerden entschieden sei.
Die Unternehmen selbst hätten angegeben, dass sie möglicherweise neue Verträge abschließen könnten, führte das Gericht aus. Zwar befürchteten sie schlechtere Konditionen - allerdings sei unklar geblieben, wie genau die Bedingungen schlechter würden und wie sich das auf den Umsatz auswirken würde. Wirtschaftliche Nachteile für Einzelne allein könnten nicht dazu führen, dass eine Regelung vorläufig ausgesetzt werde.
L.Mesquita--PC