-
HSV legt nach: Fanliebling Vieira und El Ouahdi kommen
-
Rekordverkauf perfekt: Ansah verlässt Union Berlin
-
Peseschkian: Iran wird Verpflichtungen aus Vereinbarung wieder erfüllen - wenn USA es tun
-
Nach zehn Monaten auf See: Crew der "USS Abraham Lincoln" geht in Thailand von Bord
-
Spannungen mit Hegseth: US-Verteidigungsstaatssekretär Driscoll reicht Rücktritt ein
-
Japans Regierung lockert Regelung für Überstunden - Harte Kritik von Gewerkschaften
-
Letzte Verteidigungswelle: Neue Anklage gegen jugendliche Rechtsextremisten
-
Berichte: Bundesregierung vermutet Russland hinter Drohnenvorfall von Leipzig
-
Umwelthilfe: Politikerinnen und Politiker nutzen wieder stärker Verbrenner-Autos
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten zerstört
-
EU setzt Fleischimporte aus Brasilien wegen Antibiotika-Regeln aus
-
Frankreich: Politiker würdigen verstorbenen früheren Premierministers Balladur
-
Erneut 22 Männer nach Afghanistan abgeschoben
-
Hoffnung für das DBB-Team: Nyara Sabally im Training
-
Privates Bahn-Unternehmen Velvet erhält Lizenz in Frankreich
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten klagen gegen Amazon
-
Umfrage nach Tod von Harald V.: Rückhalt für Monarchie in Norwegen gewachsen
-
In Frankreich werden Abgaben für Wegwerfmode von Onlinehändlern fällig
-
HSV holt El Ouahdi aus Genk
-
Mann in Mönchengladbach soll Schwägerin getötet haben - Ehefrau in Lebensgefahr
-
Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Großes Interesse an Briefwahl
-
Leipzig verpflichtet Stürmer Guiu
-
Fast-Fashion-Händler Shein legt schwaches Börsendebüt in Hongkong hin
-
30 Jahre nach der Tat: Ex-Gang-Boss wegen Mordes an US-Rapper Tupac Shakur schuldig gesprochen
-
Verkauf des Berliner Luxushotels Adlon vorerst geplatzt - Neuer Versuch angestrebt
-
Mieterbund: Steigende Wohnkosten belasten Mehrheit der Mieter
-
Bayern mit Urbig - Musiala vor Comeback
-
Pro Asyl kritisiert Einreisevisa für Taliban - besorgte Äußerungen auch aus SPD
-
Frech und mutig: Vor 50 Jahren feierte Biene Maja Premiere in deutschem Fernsehen
-
Chinesische Staatsmedien: Gedenkfeiern für Sturzflut-Opfer in Tibet abgehalten
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
Käsehersteller scheitern vor EU-Gericht mit Klage wegen Vorgaben für Halloumi
Mehrere Käsehersteller aus Zypern sind vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen die Eintragung von Halloumi als geschützte Ursprungsbezeichnung gescheitert. Das Gericht sah keine Fehler im Prüfverfahren der EU-Kommission, wie es am Mittwoch in Luxemburg entschied. Sechs Jahre nach dem entsprechenden Antrag Zyperns war der Käse 2021 von der Kommission EU-weit als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen worden. (Az. T-361/21)
Dieses Gütezeichen soll besondere regionale Lebensmittel schützen. Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss dabei in der entsprechenden Region nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren stattfinden. Die Käsehersteller wehrten sich gegen die Eintragung wegen der strengen Vorgaben: So hatte Zypern in seinem Antrag angegeben, dass der Anteil von Ziegenmilch, Schafsmilch oder beidem zusammen höher sein müsse als der Anteil von Kuhmilch.
Halloumi zeichne sich außerdem durch folgende Eigenschaften aus, wie das EU-Gericht beschrieb: Er habe einen charakteristischen Geruch und Geschmack und die Eigenschaft, bei hohen Temperaturen nicht zu schmelzen. Darum wird Halloumi beispielsweise gern als Grillkäse gegessen.
Das EU-Gericht wies die Klage der Produzenten nun ab. Es erklärte, dass die Kommission nicht überprüfen müsse, ob das im Antrag beschriebene Herstellungsverfahren einem bereits vor Ort existierenden Standard entspreche - bei Halloumi gebe es hier auch keinen Widerspruch. Der nationale Erzeugungsstandard schließe nicht aus, dass für den Käse mehr Ziegenmilch, Schafsmilch oder eine Mischung daraus verarbeitet würde als Kuhmilch.
Auch sonst sah das Gericht keine Fehler bei der Prüfung des Antrags durch die Kommission. Gegen die Abweisung der Klage können sich die Käsehersteller noch an den Europäischen Gerichtshof als nächsthöhere Instanz wenden.
G.Teles--PC