-
HSV holt El Ouahdi aus Genk
-
Mann in Mönchengladbach soll Schwägerin getötet haben - Ehefrau in Lebensgefahr
-
Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Großes Interesse an Briefwahl
-
Leipzig verpflichtet Stürmer Guiu
-
Fast-Fashion-Händler Shein legt schwaches Börsendebüt in Hongkong hin
-
30 Jahre nach der Tat: Ex-Gang-Boss wegen Mordes an US-Rapper Tupac Shakur schuldig gesprochen
-
Verkauf des Berliner Luxushotels Adlon vorerst geplatzt - Neuer Versuch angestrebt
-
Mieterbund: Steigende Wohnkosten belasten Mehrheit der Mieter
-
Bayern mit Urbig - Musiala vor Comeback
-
Pro Asyl kritisiert Einreisevisa für Taliban - besorgte Äußerungen auch aus SPD
-
Frech und mutig: Vor 50 Jahren feierte Biene Maja Premiere in deutschem Fernsehen
-
Chinesische Staatsmedien: Gedenkfeiern für Sturzflut-Opfer in Tibet abgehalten
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
EU-Gericht weist Klagen gegen Finanzierung der Fehmarnbeltquerung ab
Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen das öffentliche Finanzierungsmodell für die Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark abgewiesen. Der rund 18,5 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel ist bereits im Bau. Gegen die Entscheidung können die Kläger in Berufung gehen. (Az. T-390/20 u.a.)
Die EU-Kommission hatte die Finanzierung des Tunnels 2015 zum ersten Mal genehmigt. 2018 erklärte das Gericht diesen Beschluss jedoch teilweise für nichtig, weil es kein förmliches Prüfverfahren für die dänischen Maßnahmen zugunsten der staatlichen Planungsgesellschaft Femern A/S gegeben habe. Die Kommission leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein und genehmigte das Finanzierungsmodell 2020 erneut.
Dagegen klagten die Fährunternehmen Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland, sie führten eine Reihe von Fehlern der EU-Kommission an. Diese Klage wies das EU-Gericht "in vollem Umfang" ab. Die feste Fehmarnbeltquerung sei zu Recht ein Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Auch gebe es keinen Anhaltspunkt, die Feststellung der Kommission in Frage zu stellen, dass der Bau des Tunnels auf dem Grundsatz beruhe, schädliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden.
Auch Dänemark wandte sich gegen den Beschluss der EU-Kommission von 2020, aber nur, weil die Maßnahmen zugunsten der staatlichen dänischen Femern A/S als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Auch diese Klage wies das EU-Gericht ab. Der selektive Vorteil, der Femern A/S gewährt wurde, stärke ihre Stellung auf dem Markt der Verkehrsdienstleistungen für die Überquerung des Fehmarnbelts gegenüber dem bereits auf diesem Markt tätigen Fährbetreiber, so das Gericht.
Ferreira--PC