-
40 Jahre Klimaberichterstattung: Von der Warnung zur Solarrevolution
-
Brandenburg: Mann tötet Frau auf offener Straße
-
Spanien untersucht weiter Ursachen für Massenandrang von Migranten in Ceuta
-
Ökonomen warnen vor staatlicher Wohnungsbaugesellschaft
-
Österreicher in Bayern von Zug erfasst und getötet
-
Bundesaußenminister Wadephul zu Besuch nach Tunesien aufgebrochen
-
Grüne fordern Merz zu mehr Entschlossenheit gegenüber Russland auf
-
Vor Zverevs erster Nachtschicht: Becker glaubt an Finaleinzug
-
Schalkes Trainer Muslic hofft gegen Bayern auf "großes Learning"
-
Drama in Runde eins: Djokovic übergibt sich und scheidet aus
-
Golf: Scheffler gewinnt Tour Championship
-
Henning: "Wenn ich noch jemandem in den Hintern treten muss..."
-
Rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
Präsidenten Russlands, Chinas und des Iran bei Gipfel in Kirgistan
-
Erstes Ministertreffen von neuem Verteidigungsbündnis in Istanbul
-
Klingbeil berät mit G20-Finanzministern im US-Bundesstaat North Carolina
-
Außenminister Wadephul besucht Tunesien und Algerien
-
US-Finanzministerium verwehrt Journalisten Akkreditierung für G20-Treffen
-
USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
-
Volkswagen Group Retail Deutschland investiert in modernen Neubau in Leipzig
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro meldet sich aus US-Haft zu Wort
-
Militär: USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
-
NFL: Los Angeles Rams locken Donald aus dem Ruhestand
-
Bevölkerung von Guinea-Bissau stimmt über Stärkung des Präsidenten ab
-
Junge Italienerin stirbt durch Schüsse bei Techno-Party in der Schweiz
-
Fähre sinkt vor Nordzypern: Mindestens acht Todesopfer
-
Frankreichs Ex-Premier Philippe will konservative Parteien in neuem Bündnis einen
-
AfD-Verbotsverfahren: Merz warnt vor sehr hohen Hürden
-
Merz: Regierung hat Reaktion auf Drohnenvorfall in Leipzig weitgehend festgelegt
-
Schalker Dämpfer bei Bundesliga-Comeback
-
Vermisster 27-Jähriger tot aus Baggersee Giesen geborgen
-
Neuer Dodge Charger startet in Deutschland ab 65.093 Euro
-
Konstantelias-Verletzung bringt BVB vor Transferschluss unter Zugzwang
-
Kampenwandkreuz wird zum 75. Jahrestag mit Bergmesse gewürdigt
-
Deutschland verteidigt Hockey-WM-Titel mit 1:0 gegen Spanien
-
Motorradwrack nach mehr als zehn Stunden im Wald entdeckt
-
B192 bleibt zwischen Penkow und Roez nach Unwetter gesperrt
-
Kreuzbandriss stoppt Konstantelias nach starkem BVB-Debüt
-
Magdeburg startet mit 33:31-Sieg in Gummersbach in die Saison
-
Deutschlands Hockey-Männer sichern sich den vierten WM-Titel
-
Transfermarkt: Gakpo vor City-Wechsel, Morata geht zu Leganés
-
Suzuki trifft dreimal bei Freiburgs 4:1 gegen Werder Bremen
-
BVB bestätigt Kreuzbandriss bei Neuzugang Konstantelias
-
Historischer Erfolg: Hockey-Herren erneut Weltmeister
-
Nena kündigt Berliner Arena-Konzert für Oktober 2027 an
-
Letzter Sommertag bringt Hitze, Sturmböen und nächtliche Gewitter
-
Sarah Oswald spricht über Ost-Identität und ihre Heimat Köpenick
-
Kickers-U17 schlägt Heidenheim nach frühem Doppelschlag mit 4:1
-
Merz warnt vor wirtschaftlichen Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Wütender Trump droht Journalistin mit "Bestrafung" durch Aufsichtsbehörde
Streit über 20 Euro für Corona-Desinfektion geht nach BGH-Urteil in nächste Runde
Ein Rechtsstreit wegen 20 Euro Kosten für die Corona-Desinfektion eines Autos nach einem Unfall geht nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in die nächste Runde. Der BGH hob nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts im thüringischen Mühlhausen auf, welches zuvor die Klage des Sachverständigenbüros gegen die Haftpflichtversicherung abgewiesen hatte. Nun soll das Landgericht erneut entscheiden. (Az. VI ZR 280/22)
Das Auto wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Halter beauftragte das Sachverständigenbüro mit einem Gutachten und trat seine Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung an das Büro ab. Das Büro erstellte ein Gutachten, welches die Versicherung auch bezahlte - bis auf die 20 Euro, die als "Zuschlag Schutzmaßnahme Corona" in Rechnung gestellt wurden.
Das Sachverständigenbüro gab an, es habe Desinfektionsmittel, Einwegreinigungstücher und Einmalhandschuhe anschaffen müssen. Es zog gegen die Versicherung vor Gericht, der Fall landete schließlich vor dem BGH. Dieser übertrug nun die bereits entschiedenen Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko auf den Fall.
Laut diesen Anfang des Jahres entwickelten Grundsätzen muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für eine überhöhte Werkstattrechnung übernehmen, wenn der Geschädigte die Reparatur bereits bezahlt hat - denn dieser dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Werkstatt "keinen unwirtschaftlichen Weg für die Schadensbeseitigung wählt".
Nun erklärte der BGH, dass ein Geschädigter grundsätzlich auch einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragen dürfe. Und auch in einem solchen Fall seien seine eigenen Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten begrenzt. Darum müssten überhöhte Kosten von der Versicherung übernommen werden, wenn er nicht selbst für sie verantwortlich sei.
Im aktuellen Fall hatte der Halter des Fahrzeugs seine Ansprüche bereits an das Sachverständigenbüro abgetreten. Dieses muss aber im Gegensatz zum Halter beweisen, dass es die abgerechneten Corona-Schutzmaßnahmen tatsächlich gab und dass sie notwendig waren.
G.Teles--PC