-
Militär: USA greifen erstmals seit Wochen Ziele im Iran an
-
NFL: Los Angeles Rams locken Donald aus dem Ruhestand
-
Bevölkerung von Guinea-Bissau stimmt über Stärkung des Präsidenten ab
-
Junge Italienerin stirbt durch Schüsse bei Techno-Party in der Schweiz
-
Fähre sinkt vor Nordzypern: Mindestens acht Todesopfer
-
Frankreichs Ex-Premier Philippe will konservative Parteien in neuem Bündnis einen
-
AfD-Verbotsverfahren: Merz warnt vor sehr hohen Hürden
-
Merz: Regierung hat Reaktion auf Drohnenvorfall in Leipzig weitgehend festgelegt
-
Schalker Dämpfer bei Bundesliga-Comeback
-
Vermisster 27-Jähriger tot aus Baggersee Giesen geborgen
-
Neuer Dodge Charger startet in Deutschland ab 65.093 Euro
-
Konstantelias-Verletzung bringt BVB vor Transferschluss unter Zugzwang
-
Kampenwandkreuz wird zum 75. Jahrestag mit Bergmesse gewürdigt
-
Deutschland verteidigt Hockey-WM-Titel mit 1:0 gegen Spanien
-
Motorradwrack nach mehr als zehn Stunden im Wald entdeckt
-
B192 bleibt zwischen Penkow und Roez nach Unwetter gesperrt
-
Kreuzbandriss stoppt Konstantelias nach starkem BVB-Debüt
-
Magdeburg startet mit 33:31-Sieg in Gummersbach in die Saison
-
Deutschlands Hockey-Männer sichern sich den vierten WM-Titel
-
Transfermarkt: Gakpo vor City-Wechsel, Morata geht zu Leganés
-
Suzuki trifft dreimal bei Freiburgs 4:1 gegen Werder Bremen
-
BVB bestätigt Kreuzbandriss bei Neuzugang Konstantelias
-
Historischer Erfolg: Hockey-Herren erneut Weltmeister
-
Nena kündigt Berliner Arena-Konzert für Oktober 2027 an
-
Letzter Sommertag bringt Hitze, Sturmböen und nächtliche Gewitter
-
Sarah Oswald spricht über Ost-Identität und ihre Heimat Köpenick
-
Kickers-U17 schlägt Heidenheim nach frühem Doppelschlag mit 4:1
-
Merz warnt vor wirtschaftlichen Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Wütender Trump droht Journalistin mit "Bestrafung" durch Aufsichtsbehörde
-
Befürchtung bestätigt: Konstantelias erleidet Kreuzbandriss
-
Historischer Erfolg: Hockey-Männer erneut Weltmeister
-
Isländer stimmen mit knapper Mehrheit gegen EU-Beitrittsverhandlungen
-
Krimi in Danzig: Basketballer gewinnen Spitzenspiel
-
Suzuki-Gala sorgt für Füllkrugs Frust-Start
-
HBL: Magdeburg startet siegreich in die Saison
-
Islands Regierungschefin bezeichnet Referendum-Ausgang als "Sieg für Demokratie"
-
Mindestens sieben Tote bei Schiffsunglück vor Küste Nordzyperns
-
Mehr als 790 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Befreiungsaktion für verschüttete Arbeiter
-
Schüsse bei Techno-Party in der Schweiz: Eine Tote und fünf Verletzte
-
Gegen zehn Darmstädter: Hannover feiert ersten Sieg
-
Kaiserslautern mit Befreiungsschlag - St. Pauli in der Krise
-
Trauergottesdienste für Harald V. in Norwegen mit neuem König Haakon VIII. und Regierung
-
Aragón: Márquez feiert dritten Doppelsieg in Serie
-
Vierter WM-Titel: Zeidler bleibt das Maß aller Dinge
-
Rang vier: Achter verpasst Medaille bei der Ruder-WM
-
Klingbeil sucht bei G20-Treffen in USA nach neuen Handelspartnern
-
Mühsame Suche nach Vermissten nach Sturzflut im Himalaya - Retter in Tibet abgezogen
-
"Export-Lawine": Chinas BYD verkauft massenhaft Plugin-Hybrid-Autos in Deutschland
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. gedenkt seines Vaters bei Trauergottesdienst
-
"Neuer Präsident genügt nicht": KNVB plant FIFA-Zukunftsgipfel
BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich
Wenn eine Airline einen Flug annulliert, muss sie die Passagiere selbst rechtzeitig informieren. Dass diese auf andere Weise von der geänderten Abflugzeit erfahren, ist nur unter Umständen ausreichend, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Geklagt hatten die Teilnehmer an einer Pauschalreise. (Az. X ZR 135/22)
Für die Rückreise hatten sie einen Flug von Burgas in Bulgarien nach Köln/Bonn gebucht. Dieser sollte ursprünglich um kurz vor Mitternacht starten, die Abfahrtszeit wurde aber dann auf 04.30 Uhr vorverlegt. Davon erfuhr einer der Kläger knapp einen Monat vor dem geplanten Rückflug, als er für alle Sitzplätze reservieren wollte. Er informierte dann die anderen.
Die Passagiere klagten auf eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro. Das Landgericht Köln zog den vom Pauschalreiseveranstalter gezahlten Betrag ab und sprach den Klägern je 329 Euro zu. Die Airline wandte sich gegen das Kölner Urteil an den Bundesgerichtshof, wo die Revision aber keinen Erfolg hatte.
Die Vorverlegung eines Flugs um mehr als eine Stunde sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Annullierung anzusehen, erklärte der BGH. Die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung seien erfüllt, da der Flug in Bulgarien, einem EU-Mitgliedsstaat, gestartet sei.
Die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich gewesen, die Passagiere über die Verschiebung des Flugs zu informieren. Das gelte auch, wenn der Beförderungsvertrag über einen Dritten - wie etwa einen Reiseveranstalter - geschlossen worden sei. Die Angabe geänderter Abflugzeiten bei der Sitzplatzreservierung und die Bestätigung dieser Reservierung genügte dem BGH zufolge nicht. Sie sei weder deutlich noch verlässlich.
Erreiche die Information die Passagiere nicht direkt von der Airline, sondern auf anderem Weg, könne das nur dann ausreichen, wenn deutlich werde, dass sie wirklich von der Airline kommt und diese den gebuchten Flug nicht wie vorgesehen beginnen wolle. Im vorliegenden Fall sah der BGH darum keine Ausnahme von der Ausgleichspflicht, die Fluggesellschaft muss zahlen.
T.Batista--PC