-
"Export-Lawine": Chinas BYD verkauft massenhaft Plugin-Hybrid-Autos in Deutschland
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. gedenkt seines Vaters bei Trauergottesdienst
-
"Neuer Präsident genügt nicht": KNVB plant FIFA-Zukunftsgipfel
-
Russland kündigt "massive Angriffe" auf ukrainischen Energiesektor an
-
Dähling kritisiert EEG-Reform und Netzpaket als Bremse der Energiewende
-
Rechtsextremer Minister Ben Gvir ist "stolz" auf schlechte Haftbedingungen in Israel
-
Junge Frau bei Schüssen während Rave-Party in der Schweiz getötet - Fünf Verletzte
-
Isländer stimmen in Referendum gegen EU-Beitrittsverhandlungen
-
Nach Öl-Deal mit Trump: Venezuelas Präsidentin sichert Wahrung der Souveränität zu
-
"Stayin' Alive": Pogacar meldet sich aus dem Krankenhaus
-
Chelsea holt Keeper Martínez von Aston Villa
-
SPD- und Grünen-Politiker fordern Verbot radikaler AfD-Landesverbände
-
Prinz George startet sein Leben am Eton College
-
Chinesischer Autobauer BYD verkauft massenweise Plugin-Hybride in Deutschland
-
Hrgovic neuer IBF-Weltmeister - jetzt Duell mit Kabayel?
-
Oberbayern: 31 Jahre alte Britin in Bahnhof in Rosenheim erstochen
-
Sturzflut im Himalaya: Erdrutsch formt neuen See - Retter in Tibet abgezogen
-
Schüsse bei Rave-Party in der Schweiz: Ein Toter und fünf Verletzte
-
Ein Todesopfer und fünf Verletzte bei Schüssen bei Rave-Party in der Schweiz
-
Referendum in Island: Gegner von EU-Beitrittsverhandlungen kurz vor Auszählungsende vorne
-
Unter Tränen: Federer in Hall of Fame des Tennis aufgenommen
-
Viererpack Messi: Miami beendet Negativserie
-
Rettungskräfte in Nepal kämpfen gegen Regen und steigende Pegelstände
-
"Sieg teuer bezahlt": Kovac leidet mit Konstantelias
-
Junta im Niger schlägt Aufstand von Soldaten mit Hilfe Russlands nieder
-
Referendum in Island über EU-Beitrittsverhandlungen beendet
-
"Bild am Sonntag": Bahn investiert 210 Millionen Euro in "XXL-Waschprogramm"
-
Ehemaliger Trump-Unterstützer aus den USA abgeschoben
-
IAEA: Akw Saporischschja seit mehr als einer Woche ohne externe Stromversorgung
-
Dritter Sieg: Nürnberg mit bestem Start seit 1999
-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
EuGH: Eingehen von Zahlungsverpflichtung muss bei Klick auf Bestell-Button klar sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bei Rechtsdienstleistungen im Internet Verbrauchern den Rücken gestärkt. Beim Klick auf den Bestell-Button muss in jedem Fall klar sein, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dem Kläger in dem konkreten Fall - einem Vermieter aus Berlin, der sich gegen ein Mietsenkung wehrt - dürfte dies allerdings nicht helfen. (Az. C-400/22)
Der Vermieter hatte gegen ein Unternehmen für Inkassodienstleistungen geklagt, das von einem Mieter beauftragt worden war, eine Mietsenkungen einzuklagen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) musste der Mieter dem Dienstleister im Erfolgsfall ein Drittel der dadurch ersparten Jahresmiete als Kommission zahlen.
Der Vermieter klagte dagegen und machte geltend, dass der Mieter den Dienstleister nicht rechtsgültig beauftragt habe, weil der Bestell-Button keinen Hinweis wie "Zahlungspflichtig bestellen" enthalten habe. Der EuGH entschied nun, dass das Unternehmen den Verbraucher gemäß EU-Verbraucherrecht in der Tat "darüber informieren muss, dass er mit dieser Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht", auch wenn diese Zahlungsverpflichtung erst im Erfolgsfall eintritt.
Daraus folge, dass der Verbraucher - also im vorliegenden Fall der Mieter - bei Verstößen nicht an die Bestellung gebunden ist. "Den Verbraucher hindert allerdings nichts daran, seine Bestellung zu bestätigen", stellten die Richter klar. Die deutschen Gerichte, die sich mit ihrer Auslegungsanfrage an den EuGH gewandt hatten, müssen sich in ihrer Entscheidung nun an die Vorgaben aus Luxemburg halten.
G.M.Castelo--PC