-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Nicht jedes ultraprozessierte Lebensmittel ist automatisch ungesund
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Lausanne führt zur Pause gegen Zürich, Luzern gleicht in Unterzahl aus
-
Heidenheim dreht Spiel gegen Dresden nach spektakulärem Eigentor
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
-
Micky-Maus-Magazin feiert 75 Jahre Comicgeschichte
-
Pogacar muss Vuelta nach schwerem Sturz verlassen
-
AfD-Politiker Reichardt provoziert beim Jugendkongress mit Beschimpfungen
EuGH zweifelt an deutscher Frist für verspätete Kündigungsklagen von Schwangeren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zweifelt an einer deutschen Regelung zum Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Die vorgesehene Frist für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage gegen die Kündigung scheine zu kurz zu sein, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Ob das tatsächlich der Fall ist, soll nun das Arbeitsgericht Mainz prüfen. (Az. C-284/23)
Das Arbeitsgericht hatte dem EuGH den Fall vorgelegt. In Mainz klagt eine schwangere Angestellte eines Pflegeheims gegen ihre Kündigung. Sie beruft sich auf das Verbot, einer Schwangeren zu kündigen. Zum Zeitpunkt der Kündigung wusste sie noch nicht von ihrer Schwangerschaft. Als sie schließlich Klage erhob, war die vorgesehene Frist von drei Wochen verstrichen.
Auch eine weitere Frist war schon vorbei: nämlich die von zwei zusätzlichen Wochen. Diese ist für Fälle vorgesehen, in denen die Frau erst nach Ablauf der ersten Frist von ihrer Schwangerschaft erfährt. Dann kann sie noch zwei Wochen lang beantragen, die verspätete Klage zuzulassen.
Das Arbeitsgericht fand, dass es die Klage nach deutschem Recht als verspätet abweisen müsse - war aber nicht sicher, ob die deutsche Regelung mit der EU-Richtlinie für schwangere Arbeitnehmerinnen vereinbar sei. Es setzte das Verfahren darum aus und befragte den EuGH.
Dieser erklärte nun, dass eine so kurze Frist mit der Richtlinie nicht vereinbar scheine, vor allem verglichen mit der ordentlichen Frist von drei Wochen. Innerhalb von nur zwei Wochen könne es schwierig sein, sich sachgerecht beraten zu lassen, einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage und die Klage selbst einzureichen - zumal mit Blick auf die Situation, in der eine Frau zu Beginn ihrer Schwangerschaft sei.
Im konkreten Fall entscheidet nun das Mainzer Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
R.Veloso--PC