-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
-
Hürden-Spektakel: Dos Santos und Russell mit Weltrekorden
-
Frankreichs Präsidentschaftskandidaten streiten über Wirtschaftspolitik
-
Warholm abgelöst: Dos Santos mit Weltrekord über 400 m Hürden
-
Alison dos Santos bricht Weltrekord über 400 Meter Hürden
-
Conference League: Freiburg löst Ticket für die Ligaphase
-
Trump: Russland "wird kein Nato-Gebiet angreifen"
-
Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um - und will Atlantik umtaufen
-
VfB Stuttgart in der Champions League: Auslosung mit Inter Mailand und Atlético Madrid
-
Streit mit Kanada: Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um
-
"Schlächter von Bosnien": Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Merz schließt Zusammenarbeit mit AfD kategorisch aus
-
Zahl der Toten nach Sturzflut am Himalaya erhöht sich auf fast 400
-
Champions League: Bayern am Finalort und gegen Arsenal
-
Beim Doppelpack: DBB-Frauen verpatzen Generalprobe für Heim-WM
-
Medikamente bei Hitze: Welche Arzneimittel das Risiko für Dehydrierung und Kreislaufprobleme erhöhen
-
Zwei Todesopfer an Brandenburger Schule: 19-jähriger Tatverdächtiger festgenommen
-
UEFA gibt Boykott-Drohung auf - und fordert Infantino-Rückzug
-
Aktivisten: Mehr als 500 Menschen seit Jahresbeginn im Iran hingerichtet
-
Rechtspopulistin Le Pen will Frankreichs EU-Beitrag herunterfahren
-
Koalitions-Klausur in Münster, Razzia gegen Artgemeinschaft und Tod von Yayoi Kusama
-
Merz: Werden Urheber von Leipziger Drohnenvorfall "in nächsten Tagen" feststellen
-
Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
"Lange Ferien" beendet: Goretzka wechselt zu Aston Villa
-
Sebastian Polter wechselt als Spieler-Trainer nach Wilhelmshaven
-
"Beziehungstat": 19-Jähriger tötet an Brandenburger Schule zwei Menschen
-
Trotz Schrecksekunde: Pogacar mit nächstem Etappensieg
-
UNO fordert nach Meta-Vergleich besseren Kinderschutz in allen Social-Media-Apps
-
Suche beendet: Goretzka wechselt zu Aston Villa
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Abschaltung von Atomreaktoren
-
UNO fordert 1,1 Milliarden Dollar für Kampf gegen Ebola in DR Kongo
-
FIFA-Machtkampf: UEFA bereitet Anzeige gegen Infantino vor
-
Medien: Zwei Menschen bei Gewalttat an Brandenburger Schule getötet
-
Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
-
Koalitionsfraktionen wollen Tabaksteuer stärker erhöhen als geplant
Gesetzgeber muss Pflegebeitrag von Kinderzahl abhängig machen
Bei der Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung muss der Gesetzgeber nach der Zahl der Kinder von beitragspflichtigen Eltern unterscheiden. Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es trug dem Gesetzgeber auf, die Beiträge zur Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 neu zu regeln. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)
Nach Karlsruhe gezogen waren mehrere Mütter und Väter. Zudem legte das Sozialgericht Freiburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor. Bereits im Jahr 2001 hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im sogenannten Pflegeurteil entschieden, dass Eltern gegenüber Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Kinderlose zahlen darum seit 2005 einen Zuschlag, der zum Jahr 2022 noch einmal erhöht wurde.
Nun machte das Gericht deutlich, dass auch zwischen Familien mit einem Kind und solchen mit mehreren Kindern unterschieden werden müsse. Eltern mit mehr Kindern würden "beitragsrechtlich lediglich in dem gleichen Maße besser gestellt" wie Eltern mit weniger Kindern, "obwohl der wirtschaftliche Erziehungsmehraufwand mit wachsender Kinderzahl steigt", erklärte es. "Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein."
Das bedeutet aber nicht, dass Menschen ohne Kinder und mit nur einem Kind in Zukunft zwangsläufig höhere Beiträge zahlen müssen, um kinderreiche Familien zu entlasten. "Der Gesetzgeber kann sich auch zu einer Steuerfinanzierung entschließen", erklärte das Gericht. Laut Grundgesetz sei es weder ge- noch verboten, die gesetzliche Sozialversicherung teilweise aus Steuermitteln zu finanzieren.
Der Erste Senat entschied am Mittwoch außerdem über Verfassungsbeschwerden, die eine Entlastung von Eltern bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung forderten. Diese Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen.
Durch die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente habe der Gesetzgeber bereits einen ausreichenden Ausgleich für die wirtschaftliche Mehrbelastung von Eltern geschaffen, begründete das Gericht seine Auffassung. Auch bei der Krankenversicherung seien Eltern nicht benachteiligt, weil Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos versichert sind.
Der Geschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, reagierte erfreut auf die Entscheidung. "Teilerfolg für die Familienverbände", erklärte er. Der Familienverband und der Familienbund der Katholiken hatten die Verfassungsbeschwerden unterstützt.
T.Vitorino--PC