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Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen geht so stark zurück wie nie
Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist im vergangenen Jahr so stark zurückgegangen wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Frauen verdienten 2024 im Schnitt pro Stunde 16 Prozent weniger als Männer, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Damit sank der sogenannte Gender Pay Gap um zwei Prozentpunkte.
Der Rückgang des Gender Pay Gaps sei vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Frauen zurückzuführen, erklärten die Statistiker. 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen demnach um rund acht Prozent im Vorjahresvergleich - von durchschnittlich 2633 Euro auf 2851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg nur um rund fünf Prozent von 3873 Euro auf 4078 Euro.
Der Verdienstunterschied lässt sich zum Teil mit strukturellen Gründen erklären. So arbeiten Frauen häufiger in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird. Der Anteil sank 2024 auf 21 Prozent. "Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten", erklärten die Statistiker.
Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht den Angaben zufolge rund 19 Prozent des Verdienstunterschieds aus. Etwa zwölf Prozent der Verdienstlücke lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
Die verbleibenden 37 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden, wie das Statistikamt erklärte. Auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienten Frauen im Jahr 2024 demnach pro Stunde sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Die Statistiker betonten, es sei davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen für ihre Analyse zur Verfügung stünden - etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.
L.Henrique--PC