-
US Open: Alcaraz feiert Comeback mit Williams
-
Kurdenführer Abdi verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
Israel beginnt mit Räumung von UNRWA-Ausbildungszentrum in Ost-Jerusalem
-
Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde
-
FC Bayern: Eberl und Dreesen verlängern bis 2029
-
US Open: Zverev im Mixed-Wettbewerb ausgeschieden
-
20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig
-
Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein
-
Trump würdigt Dolly Parton als "eine der größten Countrysängerinnen"
-
USA wollen tausenden Ausländern ihre Visa entziehen
-
Kurdenführer verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
US-Countrylegende Dolly Parton mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Kaufoption: Nkunku kehrt per Leihe nach Leipzig zurück
-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien
Zwei Firmen aus der Lebensmittelbranche sind vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Verpflichtung zu höheren Nachtzuschlägen für bestimmte Arbeitnehmer vorgegangen. Selbst wenn Tarifregelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößen, müssten die Tarifparteien nachbessern - nicht Gerichte, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss nun neu über die Fälle entscheiden. (Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23)
Das BAG hatte in den Jahren 2020 und 2023 zwei Arbeitnehmern Recht gegeben. Sie arbeiteten regelmäßig nachts und bekamen dafür einen niedrigeren Zuschlag als Beschäftigte, die zu unregelmäßigen Zeiten nachts arbeiteten: Arbeiter in der regelmäßigen Nachtschicht bekamen 25 Prozent Zuschlag, unregelmäßig nachts arbeitende Arbeiter 50 Prozent.
Das BAG in Erfurt erklärte die entsprechenden Tarifnormen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Firmen sollten den Klägern Zuschläge nachzahlen, in einem Fall auch für die Zukunft höhere Zuschläge zahlen. Dabei ging das BAG aber zu weit, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Die unterschiedlich hohen Zuschläge seien zwar eine Ungleichbehandlung, diese sei aber gerechtfertigt. Es gebe sachlich einleuchtende Gründe dafür. Wie Nachtarbeit vergütet wird, sei Sache der Tarifparteien, stellte das Verfassungsgericht fest. Kontrolliert werden könne nur, ob die Tarifverträge willkürlich sind. Das BAG konnte demnach die Zuschläge nicht selbst nach oben anpassen.
Nach der Entscheidung aus Karlsruhe erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft, Vehid Alemić: "Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass unsere Verbandstarifverträge rechtmäßig sind, wodurch unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt wird."
Das BAG hatte zu den Vergütungsregelungen für Nachtarbeit auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg befragt. Dieser entschied 2022, dass die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus Sache der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Mitgliedstaaten sei. Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union regle Dauer und Rhythmus der Nachtarbeit, nicht aber das Entgelt.
Das BAG hatte daraufhin in anderen Fällen Klagen gegen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit abgewiesen. Um diese ging es nun am Verfassungsgericht aber nicht.
X.Brito--PC