-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Nachbarschaftsstreit vor dem BGH: Mehr als sechs Meter hohe Bambushecke zulässig
Eine Hecke, auch wenn sie aus Bambus besteht, darf mit dem nötigen Abstand zum Nachbargrundstück beliebig hoch sein. Mögliche Grenzen können nur die Länder über ihr Nachbarschaftsrecht vorgeben, wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Einen Nachbarschaftsstreit über eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke verwiesen die Karlsruher Richter zur Klärung des Abstands an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück. (Az. V ZR 185/23)
Hintergrund des im Raum Frankfurt spielenden Streits ist die nachbarschaftsrechtliche Privilegierung von Hecken. Sie müssen weniger Abstand zum Nachbargrundstück haben als etwa Sträucher und Bäume. Hessen fordert einen Mindestabstand von 25 Zentimetern, die Hecke darf dann 1,20 Meter hoch sein. Ab 50 Zentimetern sind zwei Meter erlaubt, ab 75 Zentimetern sieht das hessische Nachbarrechtsgesetz keine Höhenbegrenzung mehr vor.
Der klagende Nachbar meinte, es sei fraglich, ob Bambus überhaupt eine Hecke bilden könne. Zudem sei schon im Begriff der Hecke eine Höhenbegrenzung enthalten. Hierzu urteilte nun der BGH, dass es auf die Art der Pflanze nicht ankommt. Entscheidend sei, dass die Hecke "einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss" vermittele. Zudem seien Hecken im allgemeinen Sprachgebrauch "eher funktionell durch die von ihnen erzielte Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert, ohne diese Funktionen zugleich mit einer Höhenbegrenzung in Verbindung zu bringen".
Daher könne nicht Sache der Gerichte sein, durch eine eigene Definition des Begriffs "Hecke" eine Höhenbegrenzung in das Landesrecht "hineinzulesen", betonten die Karlsruher Richter. Anderes könne nur gelten, wenn von einer Hecke "ungewöhnlich schwere und nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks" ausgehen.
Ob im Streitfall der klagende Nachbar den nun höchstrichterlich als "Hecke" anerkannten Bambus dulden muss, blieb dennoch offen. Denn der BGH rügte einen Formfehler bei der Feststellung des OLG, dass der Abstand von 75 Zentimetern eingehalten ist. Dies müssen die Frankfurter Richter nun nochmals prüfen.
Sollten die 75 Zentimeter unterschritten sein, käme noch der im Streitfall besondere Umstand zum Tragen, dass zwischen den Grundstücken ein durch Betonsteine abgesicherter Höhenunterschied besteht. Hierzu urteilte der BGH, dass die dann geltende Höhenbeschränkung von zwei Metern vom oberen Grundstück aus zu messen ist. Andernfalls dürfe bei einem Höhenunterschied von zwei Metern der obere Eigentümer gar keine Hecke mehr pflanzen. Anderes gelte allerdings, wenn ein Eigentümer den Boden an der Grundstücksgrenze extra aufschütten lässt, bevor er die Hecke pflanzt.
Bislang hatte der BGH bereits entschieden, dass bei einer Hecke auf dem tiefer gelegenen Grundstück die Höhe ebenfalls vom Boden des oberen Grundstücks aus zu messen ist.
F.Cardoso--PC