-
Furiose Aufholjagd: Gratz glänzt in Alta Badia
-
Grenzkonflikt zwischen Thailand und Kambodscha: Hunderttausende Menschen vertrieben
-
kicker: Kane ist Persönlichkeit des Jahres
-
Kerzen und Schweigeminute: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach
-
Ukraine-Diplomatie weiter auf Hochtouren - Kreml dementiert aber Direkt-Gespräche mit Ukraine
-
Deutsche Skicrosser fahren aufs Podest
-
Unbekannte lassen Wasser aus Fischzucht in Thüringen ab - Mögliche Serientäter
-
Israels Regierung genehmigt 19 neue Siedlungen im Westjordanland
-
Sechste im Massenstart: Bestes Saisonergebnis für Preuß
-
Goggia gewinnt, Weidle-Winkelmann abgeschlagen
-
Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
-
Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner wegen Blinddarmentzündung operiert
-
Macron zu Weihnachtsfeier mit französischen Truppen in den Emiraten
-
Bob: Nolte im Zweier erstmals geschlagen
-
Einzelhandel bislang unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft
-
Kreml: Keine direkten Gespräche zwischen USA, Ukraine, Russland geplant
-
DAK-Chef rechnet mit Zusatzbeitrag der Kassen von im Schnitt 3,12 Prozent
-
"Eine Ehre": Mbappé feiert CR7-Rekord an seinem Geburtstag
-
Ricken sieht BVB noch nicht als Spitzenmannschaft
-
Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach mit Schweigeminute
-
NFL: Philadelphia sichert Divisionstitel - Coleman verletzt
-
Mehr Rentner als je zuvor auf Sozialhilfe angewiesen - vor allem Frauen
-
NBA: Schröder verliert weiter - Orlando ohne deutsches Trio
-
"Ancelotti, hilf uns": Neymar glaubt an WM-Teilnahme und Titel
-
"Nur dankbar": Schuster emotional nach Sieg in Wolfsburg
-
"Nicht würdig": RB-Kapitän Raum kritisiert Schiedsrichter
-
Kerzen im Fenster: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags am Bondi Beach
-
USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab - Caracas spricht von "Diebstahl"
-
US-Medien: USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab
-
Trauerfeier für den Penny in Washington
-
Nach Wirtz-Vorlage: Liverpool gewinnt bei Tottenham Hotspur
-
Dämpfer vor dem Fest: Klopp sieht nächste Leipzig-Pleite
-
Rodeln: Nächster Streich von Loch - Langenhan Zweiter
-
Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten
-
Hoffmann in Engelberg nur von Prevc geschlagen
-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
Urteil: Progress-Pride-Flagge darf in Schulhort gezeigt werden
Die sogenannte Progress-Pride-Flagge darf einer Gerichtsentscheidung zufolge in Grundschulhorten gezeigt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch, wie eine Sprecherin mitteilte. Geklagt hatte ein Elternpaar und dessen Tochter, die eine Berliner Grundschule und den dazugehörigen Hort besucht.
Bei der Progress-Pride-Flagge handelt es sich um eine Erweiterung der ursprünglichen Pride-Fahne der queeren Gemeinschaft mit sechs unterschiedlichen Farben. Es ragt ein Keil mit weiteren Farben in die bunten Streifen, der unter anderem queere People of Color und Transmenschen repräsentieren soll.
In dem betreffenden Hort hängt eine selbstgemalte Progress-Pride-Fahne in DIN-A3-Größe an der Wand. Die Eltern forderten die Schule auf, diese zu entfernen. Als die Schule ablehnte, reichten sie Klage ein und machten geltend, dass diese das staatliche Neutralitätsgesetz verletze und die Kinder in unzulässiger Weise beeinflusst würden.
Die Kammer wies die Klage am Mittwoch ab. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde, lautete die Argumentation. Die Grenze zur unzulässigen politischen Indoktrinierung sei hier nicht überschritten. Die Entscheidung, mit der Flagge ein Schutzsymbol für betroffene Menschen im Hort zu setzen, sei nicht zu beanstanden.
Zudem hatten die Kläger beanstandet, dass im Hort Ausmalbilder unter anderem mit sogenannten Dragqueens ausgelegt worden waren. Da die Schule bereits darauf hingewirkt habe, dass die Ausmalbilder entfernt würden und keine Wiederholungsgefahr bestehe, wurde diese Klage ebenfalls abgewiesen. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
F.Santana--PC