-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
Dieselklage voreilig zurückgewiesen: Fall wird noch einmal aufgerollt
Ein in Bayern erfolgloser Kläger in einem Dieselfall ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg gegen die Zurückweisung seiner Berufung vorgegangen. Eine wichtige Rechtsfrage war zu dem Zeitpunkt ungeklärt, wie Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Das Oberlandesgericht München durfte die Berufung darum nicht einfach zurückweisen. Es muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen. (Az. 2 BvR 1760/22)
Der Kläger hatte einen Audi gekauft, der seiner Meinung nach mit einer illegalen Abschalteinrichtung, einem sogenannten Thermofenster, ausgestattet ist. Das Auto halte die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, nicht aber auf der Straße, argumentierte er. Er wollte es zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurück.
Das Landgericht wies seine Klage ab und im August 2022 wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück. Kurz zuvor war ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, dass das EU-Recht bei unzulässigen Abschalteinrichtungen den einzelnen Käufer schützt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kündigte daraufhin an, sich noch einmal mit der Haftungsfrage bei Dieselfällen zu befassen.
Das Oberlandesgericht sah die Rechtslage dennoch als klar an, daran änderten weder das Gutachten noch die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof etwas. Dieser machte aber im Folgejahr in einem Grundsatzurteil den Weg für Entschädigungen in weiteren Dieselfällen frei und entschied, dass Autokäufern auch dann ein Schadenersatz zusteht, wenn der Hersteller fahrlässig eine verbotene Einrichtung einbaute.
Der bayerische Kläger wandte sich an das Verfassungsgericht und gab an, dass sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz in München verletzt worden sei. Das sah Karlsruhe nun genauso. Die Annahme des Oberlandesgerichts, die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, sei nicht zu rechtfertigen. Der Fall muss in München noch einmal aufgerollt werden.
L.Carrico--PC