-
Verhandlungsbeginn im Mordfall Tupac Shakur - Anklage spricht von Tat aus Rache
-
Wasserstand in zwei größten Stauseen der USA auf Rekord-Tief gesunken
-
Kushner: Fortschritte bei Umsetzung von Gaza-Friedensplan in 30 Tagen möglich
-
Kurdischer Regierungschef im Irak macht Iran für Angriff auf sein Büro verantwortlich
-
"Bärenstarke Leistung": Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Vorstand kündigt Sonderparteitag an
-
Härtetest bestanden: Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Trump deutet Kontakte mit Nordkoreas Machthaber Kim an
-
FIFA trennt sich von Betriebsdirektor Lamour
-
Haus-Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser aus Westjordanland fordert US-Schutz
-
Kurdischer Ministerpräsident im Irak meldet iranischen Drohnenangriff auf sein Büro
-
Medien: Füllkrug unmittelbar vor Rückkehr nach Bremen
-
Fremdenfeindlicher Protest im südafrikanischen Durban während Regionalgipfels
-
Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt
-
BVB: Auch Veerman-Transfer perfekt
-
WM: Hockey-Frauen nach Niederlage gegen Argentinien unter Druck
-
Demokraten und Republikaner kritisieren Trump für geplante Beschränkung von Südkorea-Manövern
-
UN-Zahlen für 2025: 350 Helfer in Krisengebieten getötet
-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
-
Leichte Entspannung in Brandgebiet Hohes Venn - Dienstag droht aber starker Wind
-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
-
Bayern: 17-Jähriger stirbt nach Sprung in Main-Donau-Kanal
-
Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen
-
US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen
-
US-Senator der Demokraten verurteilt Trumps Kritik an Manövern mit Südkorea
-
DFB-Pokal: Bayern-Frauen müssen in Gladbach ran
-
FC Bayern: "Team Day" ohne Musiala
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz erhält breite Unterstützung - Kanzler zögert noch
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW steht zu Regierungskoalition
-
Weltkriegsbombe in Sachsen entschärft: 3800 Einwohner vorübergehend evakuiert
-
FIFA: FairSquare fordert Wahl-Ausschluss Infantinos
-
Autos von Bundesanstalt ausgebrannt: Polizei prüft mögliches politisches Motiv
-
Trump will Manöver mit Südkorea einschränken - Verweis auf "gute Beziehung" zu Kim
-
Regierungssprecher: Koalition berät intern über Verfassungsänderung zum Klima
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW bleibt in Regierungskoalition
-
Diplomatenkreise: US-Gesandter Kushner mit Netanjahu zusammengetroffen
-
Nach Tod von Professor: Cambridge-Rektor verurteilt "rassistischen Wahn"
-
Zahl der Bundeswehr-Soldaten auf höchstem Stand seit 13 Jahren
-
"Wir lassen uns nicht einschüchtern": Bundesregierung reagiert auf Lawrow-Drohung
-
Konkurrenz für Eurostar auf Ärmelkanal-Bahnstrecke wird wahrscheinlicher
Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte
Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 183/25)
Sie war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen.
Die Preisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen. Landesregierungen können diese Gebiete festlegen. Derzeit gilt ganz Berlin als ein solches Gebiet. Bei einer Wiedervermietung dürfen darum höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Die entsprechender Berliner Regelung wurde ebenfalls bis Ende 2029 verlängert.
Das sei kein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsfreiheit, erklärte das Verfassungsgericht. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Mietpreisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.
Das Gericht berücksichtigte dabei nicht nur die Interessen von Eigentümern, sondern auch diejenigen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl. Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, dem der Gesetzgeber mit der Mietpreisbremse begegne, führte es aus. Die Gesellschaft habe auch ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden.
Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richterinnen und Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte.
Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis, erklärte es. Die Verfassungsbeschwerde wurde für unbegründet erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.
X.Brito--PC