-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
Nicht-binärer Mensch scheitert mit Klage gegen Bewerbungsabsage
Ein nicht-binärer Mensch ist mit einer Klage gegen eine Bewerbungsabsage gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin warf der Person Rechtsmissbrauch vor, wie eine Sprecherin in der Hauptstadt mitteilte.
Der klagende Mensch, der den Geschlechtseintrag "divers" trägt, hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als "Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung" beworben und um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Die Bewerbung wurde im Februar 2026 per Mail abgelehnt, wobei die klagende Person mit "Herr T." angesprochen wurde.
Der nicht-binäre Mensch klagte daraufhin auf eine Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen. Als Indizien für die Benachteiligung führte er an, dass die Stellenausschreibung auf binärgeschlechtliche Personen beschränkt war und in der Absage die falsche Anrede verwendet wurde.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und bezeichnete das Handeln der klagenden Person als rechtsmissbräuchlich. Es sei überzeugt, dass sie sich ausschließlich deshalb beworben habe, um Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung spreche unter anderem, dass die Person an zwei Universitäten für ein Studium eingeschrieben sei und über keine fundierten Kenntnisse im Vergaberecht verfüge.
Das Urteil fiel am Donnerstag. Es kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
A.P.Maia--PC