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"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
Im Streit um die finanzielle Belastung der Kommunen durch vom Bund beschlossene Gesetze hoffen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen Durchbruch beim Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag. Die Bundesländer haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt und fordern vom Bund die Übernahme von künftig 80 Prozent bei neuen Leistungsgesetzen und europarechtlichen Regelungen, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) nach Beratungen mit seinen Amtskollegen in Berlin.
Die Länder hoffen Schnieder zufolge nun auf eine "Gesamtverständigung" mit dem Bundeskanzler. Die Kostenübernahme soll demnach bei einer Bagatellgrenze von 125 Millionen Euro gelten, darunter solle das so genannte Konnexitätsprinzip nicht greifen.
Die finanzielle Spirale bei den Kommunen werde "immer weiter nach oben gezogen", sagte Schnieder auf einer Pressekonferenz. Gerade im Bereich Soziales und Jugend seien die Kosten enorm angewachsen. Nur nach sofortigen Geldern zu rufen - wissend um die Haushaltslage des Bundes - sei aber zu wenig. Es müsse auch geschaut werden, wo bei Leistungen "möglicherweise auch Grenzen eingezogen" werden können, forderte Schnieder.
Der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) betonte, eine Einigung bei der Konnexität mit dem Bund wäre "ein Durchbruch". Das Angebot von 80 Prozent sei ein "Signal für eine Lösung".
Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bundes regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen - ohne das diese sich dagegen wehren könnten. Die Kommunen fordern deshalb eine Regelung nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt." Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist "Veranlassungskonnexität".
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Nach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten für die Kommunen bei den beiden ersten Gesetzen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, beim dritten Gesetz sogar vervierfacht. Neben solchen Leistungsgesetzen verursachen den Ländern regelmäßig auch Steuergesetze des Bundes Folgekosten - nämlich solche Änderungen des Steuerrechts, die zu Einnahmeausfällen für die Kommunen führen.
H.Silva--PC