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Neues Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung soll noch in dieser Woche beschlossen werden. Der federführende Bundestagsausschuss machte dafür am Mittwoch den Weg frei. Nach Möglichkeit sollen in den kommenden Tagen auch das Bundestagsplenum und der Bundesrat mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz befasst werden. Allerdings steht noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage im Eilverfahren der Linken-Fraktion gegen das Gesetz aus.
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das sogenannte Heizungsgesetz aus der Zeit der Ampel-Regierung weitgehend zurückzudrehen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zudem zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Die Fraktionen von Union und SPD schlugen in dieser Woche noch Änderungen am Entwurf der Regierungen vor. Unter anderem soll eine vollständige Umstellung auf alternative Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen bis 2045 vorgeschrieben werden. Der bisherige Gesetzestext sieht lediglich einen Zielwert von 60 Prozent Bio-Anteil bis 2040 vor.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte dem abgeänderten Gesetzesentwurf am Mittwoch zu. Damit kann der Text noch in dieser Woche im Plenum zur Abstimmung gestellt werden. Abzuwarten bleibt allerdings ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht, mit dem die Linken-Fraktion die abschließende Befassung im Bundestag stoppen will. Die Fraktion hatte das Vorgehen der Regierungskoalition bemängelt: Sie treibe das Verfahren im Eiltempo voran, obwohl essenzielle Informationen zur Wirkung des Gesetzes fehlten.
Die Linke erläuterte, dass das Gesetz zu einem Rückschritt im Klimaschutz führen werde. Die zu erwartenden Mehremissionen würden die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgeber "massiv einengen". In der Gesetzesbegründung seien zugleich "keinerlei Abschätzungen zu dem Mehremissionen enthalten" und die Verfügbarkeit von Bio-Brennstoffen sei "völlig unklar".
A.P.Maia--PC