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Kinderhilfswerk kritisiert mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Bundesregierung für eine mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritisiert. "Ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung muss die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen", erklärte der Präsident des Hilfswerks, Thomas Krüger, im Vorfeld der am Montag beginnenden Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf.
Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der Konvention besteh die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen. Deutschland sei aber bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Konvention noch keinen Schritt weitergekommen, kritisierte das Kinderhilfswerk.
Zudem fehle nach wie vor eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut. "Das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland muss umfassend beseitigt werden", forderte Krüger. Das wichtigste Instrument dafür sei eine Kindergrundsicherung. Damit solle der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst und bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt werden.
Die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss findet am 5. und 6. September in Genf statt. Die Experten prüfen die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Ende September gibt der Ausschuss den Angaben zufolge seine Empfehlungen an die Bundesregierung ab.
P.L.Madureira--PC