-
Großer Waldbrand in Tschernobyl-Sperrzone nach Drohnenabsturz
-
"Fiasko für Merz": Grüne sehen Kanzler nach Prämien-Stopp geschwächt
-
Nach Demütigung in Schule: Mutter verteidigte Frank Schätzing gegenüber Lehrerin
-
Reform privater Altersvorsorge nimmt letzte parlamentarische Hürde
-
US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig
-
Bundesrat billigt Erleichterungen für "Überkreuz-Spenden" von Nieren
-
Mehrere Täter nehmen Geiseln in Bank in rheinland-pfälzischem Sinzig
-
Deutsche Exporte im März leicht gestiegen - Probleme wegen Iran-Kriegs erwartet
-
Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein
-
Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote
-
Online-Fakeshops auf Mallorca betrieben: 35-Jähriger Deutscher festgenommen
-
FC Bayern: Davies fällt erneut aus - Kompany fordert Fokus
-
Schwesig fordert Reform-Gesamtpaket von Merz - nach Stopp der 1000-Euro-Prämie
-
Ein Jahr nach Wahl: Bischöfe würdigen Papst Leo XIV. für Einsatz für Frieden
-
Frauenanteil in Dax-Aufsichtsräten bleibt unter 40 Prozent - und sie gehen früher
-
Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz
-
Urteil: Allergiemittel darf nicht mit "macht nicht müde" beworben werden
-
Bundesrat stoppt geplante 1000-Euro-Entlastungsprämie
-
Amsel, Fink und Co.: Ab Freitag wieder Gartenvögel zählen
-
Trotz einseitiger Waffenruhe: Russland und Ukraine überziehen sich mit neuen Angriffen
-
Stark demente Seniorin nach zweitägiger Suche in Auto in Brandenburg entdeckt
-
Hunderte Verfahren nach Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Kurierbranche
-
Zugticket für Fahrt zum New Yorker WM-Fußballstadion soll nun 105 Dollar kosten
-
Bahn: Nachfrage nach Europa-Verbindungen 2025 stark gestiegen
-
Ex-Kapitän Müller als TV-Experte bei der Eishockey-WM
-
Kommunalwahl in England: Regierende Labour-Partei erleidet Verluste
-
Linke plant Großkundgebungen gegen Sozialreformen - Aufleben der "Montagsdemos"
-
CDU-Politiker Heveling wird neuer Präsident des Bundesrechnungshofs
-
Iran-Krieg hinterlässt Spuren: Industrieproduktion im März rückläufig
-
Feuerwehr rettet verletzte Jugendliche in Mainz aus Spielgerüst
-
Drei Wanderer sterben bei Vulkanausbruch in Indonesien - Mehrere Vermisste
-
Nana Mouskouri "kann nicht mehr so singen wie früher - nur ein bisschen"
-
Luftalarm in Kiew nach Inkrafttreten der von Russland ausgerufenen Waffenruhe
-
Einbruch in Sparkasse in Gelsenkirchen: Rückgabe beschlagnahmter Wertsachen startet
-
Drohende Unicredit-Übernahme: Commerzbank kündigt Abbau von 3000 weiteren Stellen an
-
Trump: Waffenruhe mit Teheran gilt trotz Gefechten in der Straße von Hormus weiterhin
-
NHL: Hurricanes kurz vor Halbfinal-Einzug
-
SPD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen zentrale Einigungen der GKV-Reform aus
-
Finanztip: Kosten bei reformierter Riester-Rente reduzieren Förder-Vorteil
-
NBA: Schröder kassiert mit Cleveland die zweite Niederlage
-
"Unglaubliche Freude": Schuster nach Finaleinzug überwältigt
-
Belarus: World Athletics will IOC-Empfehlung nicht folgen
-
"Skandalöses Monopol": Binaghi will Grand Slam in Italien
-
Täter von Brandsatz-Anschlag auf Juden in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigt Sparpläne bei Praxis-Ärzten
-
Von Russland ausgerufene einseitige Waffenruhe mit der Ukraine tritt in Kraft
-
Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag stimmt über neues Gewaltschutzgesetz ab
-
Bundesrat entscheidet über private Altersvorsorge und Entlastungsprämie
-
Steuerreform: Spahn drängt auf gemeinsamen Vorschlag der Koalition
-
Trump droht Iran bei ausbleibendem Abkommen mit weiteren US-Angriffen
Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin
Im Streit um umstrittene Interviewäußerungen über seine verstorbene Exfreundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht Berlin wies am Donnerstag die Berufung der Mutter des Models zurück, das 2021 durch einen Suizid ums Leben gekommen war. Die Äußerungen Boatengs verletzten nicht den sogenannten postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter, so das Gericht in der Begründung.
Dem vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Mutter des Models gegen Boatengs Aussagen in einem Interview kurz vor dem Suizid ihrer Tochter. Darin warf der Fußballer seiner Exfreundin unter anderem vor, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter ging gegen insgesamt sechs Aussagen in dem Interview vor, das Landgericht Berlin untersagte aber nur eine davon. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, über die nun am Kammergericht verhandelt wurde.
Die Mutter hatte argumentiert, dass durch das Interview, das mittlerweile nicht mehr online verfügbar ist, der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt worden sei, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen würden. Richter Oliver Elzer sagte am Donnerstag, die Äußerungen stellten aus Sicht des Senats zwar eine Verletzung dar, seien aber nicht derart schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden.
Für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen, was in diesem Fall aber nicht vorliege, befand der Senat. Auch eine Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs liege nicht vor, weil Boatengs Exfreundin keine "besondere Lebensleistung" hinterlasse, aus der ein besonderes öffentliches Ansehen erwachse. Eine solche habe die Rechtsprechung beispielsweise bei Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich oder dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) angenommen.
S.Caetano--PC