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Landgericht Hannover weist Klage auf Rückübertragung von Schloss Marienburg ab
In einem jahrenlangen Erb- und Familienstreit innerhalb des Adelsgeschlechts der Welfen hat das Landgericht Hannover die Rückabwicklung einer Schenkung von Schloss Marienburg und anderer historischer Besitztümer abgelehnt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wies die zuständige Zivilkammer am Freitag eine entsprechende Klage gegen Prinz Ernst August Erbprinz von Hannover ab. Diese war von einem Unternehmensgesellschaft aus dem Nachbarland Österreich eingereicht worden.
Die Firma hatte die entsprechenden Forderung nach Rückabwicklung von Prinz Ernst August von Hannover übernommen, dem Vater des beklagten Prinz Ernst August Erbprinz von Hannover. Ernst August senior hatte ursprünglich auch selbst gegen seinen Sohn geklagt, seine Klage jedoch im März zurückgezogen. Er war deshalb auch nicht länger persönlich an dem Zivilprozess beteiligt.
Nach Angaben der Sprecherin sah das Gericht einerseits keine Grundlage für etwaige Ansprüche der Firma gegen Ernst August junior. Der Vertrag, mit dem dessen Vater seine Rückabwicklungsansprüche auf das Unternehmen übertragen habe, sei schon aus rechtlichen Gründen unwirksam.
Andererseits fehle aber auch die tatsächliche Voraussetzung für eine Rückübertragung der Schenkung, wie die Kammer betonte. Dies würde laut Gesetz eine "schwere Verfehlung" des Beschenkten erfordern, die im vorliegenden Fall nicht feststellbar sei.
Ernst August senior hatte das historische Immobilienerbe der Familie und weitere historische Besitztümer frühzeitig im Rahmen einer Schenkung auf seinen Sohn übertragen. Später wollte er den Schritt wegen angeblichen "groben Undanks" seines Sohns rückgängig machen.
Hintergrund waren nicht zuletzt Bestrebungen seines Sohns, das im Unterhalt teure Schloss Marienburg in öffentliche Hand zu überführen. Dieses ist ein beliebtes Ausflugsziel. Ernst August junior überführte es inzwischen in einen gemeinnützige Stiftung.
V.Fontes--PC