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Vaterschaftsstreit um Schauspieler Alain Delon: Gericht hält Fall für verjährt
Die Frage, ob der französisch-schweizerische Schauspieler Alain Delon einen Sohn mit der deutschen Sängerin Nico hatte, wird weiter unbeantwortet bleiben: Ein Gericht in Poitiers entschied am Donnerstag, dass ein Antrag auf eine Vaterschaftsfeststellung inzwischen verjährt sei. Den Antrag hatte der 1962 geborene Ari Boulogne gestellt, der nach Aussage seiner Mutter aus ihrer kurzen Beziehung zu Delon hervorgegangen war.
Als Boulogne 2023 gestorben war, hatte dessen Sohn Charles Boulogne erneut versucht, die Vaterschaft Delons klären zu lassen. Die französische Justiz erklärte sich zunächst nicht zuständig, da Delon damals in der Schweiz lebte und auch die schweizerische Nationalität angenommen hatte. Das höchste französische Berufungsgericht erklärte 2024, dass die französische Justiz durchaus zuständig sei.
Ari Boulogne war bei Delons Mutter Edith aufgewachsen, die überzeugt war, dass es sich um ihren Enkel handelte. Delon überwarf sich deswegen mit ihr. Ihr zweiter Ehemann adoptierte den Jungen, der dessen Nachnamen Boulogne annahm. Sie selber verzichtete auf eine Adoption, da Ari Boulogne sonst rechtlich der Bruder seines mutmaßlichen Vaters geworden wäre.
Delon starb im August 2024 im Alter von 88 Jahren. Delons Kinder Anthony, Alain-Fabien und Anouchka Delon, die sich seit Jahren wegen Erbstreitigkeiten bekriegen, zeigten sich zumindest vereint in ihrer entschiedenen Ablehnung des Ansinnens ihres mutmaßlichen Halbbruders.
F.Cardoso--PC