-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben
Der Halter eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings aus Rheinland-Pfalz muss sein Tier nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Trier abgeben. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Hund soll mehrmals ohne Aufsicht im Dorf herumgelaufen sein und einmal einen anderen Hund gebissen haben.
Die Verbandsgemeinde Prüm stellte fest, dass er im August über den Zaun des Grundstücks gesprungen war und den Hund einer Spaziergängerin angegriffen hatte. Die Frau gab an, dass er ihren Hund gebissen und herumgeschleudert und so erheblich verletzt habe. Die Gemeinde stufte den Mischling deshalb als gefährlichen Hund ein.
Nach den Vorgaben des Landeshundegesetzes muss er darum in sicherem Gewahrsam gehalten werden. Befragungen der Polizei ergaben allerdings, dass der Hund schon vorher mehrmals frei im Dorf herumgelaufen sei. Im Monat nach dem Beißvorfall wurde er wieder gesehen. Die Gemeinde ordnete daraufhin an, dass der Halter ihn abgeben müsse.
Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er gab an, dass sein Hund nicht gefährlich sei und dass er selbst die Voraussetzungen für die Haltung eines gefährlichen Hundes erfülle.
Das sah das Gericht anders. Der Halter sei nicht dazu bereit, seinen Pflichten nachzukommen, erklärte es. Weder die wiederholten Ausbrüche noch der Beißvorfall hätten den Mann dazu gebracht, Maßnahmen gegen das Weglaufen seines Hunds zu ergreifen. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen.
Die Einstufung des Mischlings als gefährlich stand bereits fest und konnte nicht mehr angefochten werden. Der Halter kann gegen die Eilentscheidung aus Trier noch eine Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz einreichen.
A.F.Rosado--PC