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Zu Haftstrafe verurteilter Starkoch Alfons Schuhbeck geht in Revision
Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck geht gegen das Urteil des Landgerichts München I in Revision. Mit dem Einlegen der Rechtsmittel wolle Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können, teilten seine Anwälte am Donnerstag mit.
In der Erklärung zitierten sie den 73-Jährigen mit den Worten: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen." Bis dahin werde er auch in seinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen. Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe eine Einziehung der nicht abgeführten Einkommensteuer in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro verfügt.
Schuhbeck hatte bis zum Tag seines Urteils versucht, den von ihm verursachten Steuerschaden zu beheben. Gespräche mit einem Investor scheiterten nach Angaben seiner Verteidiger aber in letzter Minute.
Das Landgericht München I hielt dem aus zahlreichen Fernsehsendungen bundesweit bekannten Koch allerdings vor, dass er neben der Suche nach fremder Hilfe keinerlei anderen Schritte unternommen habe, um die Steuerlast zu tilgen. So zahlte Schuhbeck bis zum Urteil lediglich 150 Euro an die Finanzkasse, dem Gericht zufolge hätte er auch schon davor immer wieder aus seinem Einkommen Geld zahlen können. Eine Tilgung der Steuerschuld hätte strafmildernd berücksichtigt werden müssen.
Dem Urteil von vergangener Woche zufolge hatte Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über Jahre die Kassen manipuliert und so mehr als fünf Millionen Euro an Umsatz nicht verbucht.
J.Oliveira--PC