-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
-
Die Apokalypse als Botschaft der Hoffnung
-
IXOPAY stellt IXO One vor: eine modulare Zahlungsplattform für das Zeitalter des dynamischen Handels
Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt
Das Land Rheinland-Pfalz muss nicht für die Kosten eines Schulprojekts in Estland zahlen, das zwei rheinland-pfälzische Schülerinnen vorzeitig abbrachen. Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Dienstag mitteilte, haftet das Land hier nicht für Projekt- und Reisekosten. Die Schülerinnen hätten mit etwas Unterstützung der Schule einen mehrtägigen Aufenthalt organisieren und dort sinnvolle Tätigkeiten ausüben sollen, erklärte das Gericht.
Dabei habe die Möglichkeit bestanden, dass das Projekt scheitern könne. Die beiden seien nach Estland geflogen, hätten dort aber nicht wie geplant einen Bus zu dem Projektcamp bestiegen. Stattdessen seien sie zurück nach Deutschland geflogen. Vor dem Landgericht Landau klagten sie auf Erstattung ihrer Kosten.
Sie argumentierten, dass der betreuende Lehrer am Morgen vor der Abfahrt des Busses zunächst nicht erreichbar gewesen sei. Wegen der Sprachbarriere hätten sie sich mit dem Betreuer vor Ort nicht verständigen können, außerdem sei die Gruppe zu groß gewesen. Das Landgericht wies die Klagen ab.
Dagegen legten die Schülerinnen Berufung beim Oberlandesgericht ein. Dieses wies sie aber darauf hin, dass weder Lehrer noch Schulleitung ihre Amtspflichten verletzt hätten, woraufhin die Schülerinnen ihre Berufung zurücknahmen. Damit sei das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, hieß es.
L.Torres--PC