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Mehr als sechseinhalb Jahre Haft für Mutter von Missbrauchsopfer in Münster
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat die Mutter eines Missbrauchsopfers zum dritten Mal verurteilt. Die Beschuldigte müsse für sechs Jahre und neun Monate in Haft, sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Im Oktober 2021 hatte das Gericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen verurteilt.
Ihr Lebensgefährte hatte das Kind jahrelang missbraucht, wovon sie laut Urteil wusste. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2022 teilweise auf. Zwar blieben die Feststellungen bestehen, eine andere Strafkammer des Landgerichts sollte über die Strafe aber neu entscheiden.
Im Dezember 2022 verurteilte diese die Frau erneut zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Auch diesen Strafausspruch kassierte der BGH. Bei der Ablehnung eines minderschweren Falls habe das Landgericht nicht genug berücksichtigt, dass die Angeklagte keine Vorstrafen habe. Es sei nicht auszuschließen, dass es ohne diesen Rechtsfehler eine niedrigere Strafe verhängt hätte, erklärte der BGH zur Begründung.
Der sogenannte Missbrauchskomplex von Münster war vor mehr als drei Jahren aufgedeckt worden. In der westfälischen Stadt waren Kinder schwer missbraucht worden. Die Urteile gegen mehrere Täter sind inzwischen rechtskräftig.
H.Silva--PC