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Urteil: Protestcamp nahe Tesla-Werk in Brandenburg darf vorerst bleiben
Das Protestcamp nahe dem Tesla-Werk in Grünheide in Brandenburg darf vorerst bleiben. Die allgemeinen Abwägungen der Polizei zur Begründung ihrer Auflagen mit Verweis auf eine Unvereinbarkeit des Camps mit baurechtlichen Vorschriften reichten nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Dienstag mit. Es gab damit der Anmelderin des Camps gegen die Polizeiauflagen Recht. (Az.: VG 3 L 221/24)
In dem Wald protestieren seit Ende Februar Umweltschützer gegen die geplante Erweiterung des Tesla-Werks und eine damit einhergehende Rodung. Erstmals wurde die Versammlung vom 29. Februar bis zum 15. März angemeldet. Die Versammlung, mit der sich das Gericht nun beschäftigte, ist eine Fortsetzung davon.
Ursprünglich besetzten die Aktivisten ein Gebiet von rund zehn Fußballfeldern. Weil immer mehr Menschen an den Protesten teilnehmen, soll die Fläche um rund ein Zehntel erweitert werden. Auch sollen mehr Baumhäuser gebaut werden. Die Polizei lehnte diese Erweiterung ab und ordnete die Räumung des Camps an. Die Versammlung wurde bis Donnerstag begrenzt.
Dies lehnte das Gericht nun ab und gab der Anmelderin des Protests Recht. Die Behörde habe sich nicht ausreichend mit dem Umstand beschäftigt, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht sei, in das nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden dürfe, hieß es zur Begründung. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Aktivistin gegen die Auflagen wieder her. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
F.Ferraz--PC