-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
Bundesverwaltungsgericht stärkt Polizei im Umgang mit gewalttätigen Versammlungen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit von Beginn an gewalttätigen Versammlungen gestärkt. Eine derartige Versammlung muss nicht erst aufgelöst werden, bevor die Polizei mit "polizeilichen Maßnahmen" gegen die Teilnehmer vorgehen kann, wie das Gericht am Mittwoch im Zusammenhang mit Aktionen der linksautonomen Szene gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 in Stuttgart entschied. (Az. 6 C 1.2)
Im Vorfeld des Parteitags, der am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Stuttgarter Messegelände stattfand, hatte die Polizei Kenntnis davon erlangt, dass 850 bis 1000 als gewaltbereit eingeschätzte Linksautonome Zufahrtswege blockieren wollten und schwere Ausschreitungen planten.
Am Morgen des 30. April 2016 besetzten denn auch mehreren hundert teilweise vermummte Personen einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie hatten Transparente und riefen Parolen gegen die AfD, errichteten aber auch Barrikaden und zündeten Pyrotechnik.
Auf dem Weg zum Messegelände wurden die Teilnehmer von Polizeikräften eingekesselt, Einzelne hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Auch der Kläger wurde dort erkennungsdienstlich behandelt, nach Abnahme der Fesseln in einem Gefangenenbus eingeschlossen und am Abend zu dem 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nur teilweise Erfolg. Insbesondere entschieden die Leipziger Richter, dass die Polizei vor ihrem Einschreiten die Versammlung nicht auflösen musste. Eine entsprechende polizeiliche Ansage soll den Veranstaltern und den Teilnehmenden eigentlich die Möglichkeit geben, die Versammlung von sich aus zu beenden oder sich zu entfernen.
Das gelte aber nur für eine Versammlung, die durch das Versammlungsrecht geschützt sein, betonte das Gericht. Auch bei der fraglichen Aktion habe es zwar Meinungsäußerungen gegeben. Vorrangiger Zweck sei es aber gewesen, "die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören". Eine solche Blockade-Aktion stehe nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonte das Bundesverwaltungsgericht.
Rechtswidrig sei es allerdings gewesen, dass der Kläger nach seiner Festnahme kein Trinkwasser erhalten und auch keine Möglichkeit bekommen habe, auf die Toilette zu gehen. Inwieweit die Fesselung des Klägers und seine Festnahme bis zum Abend gerechtfertigt waren, soll der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim nochmals prüfen.
M.Gameiro--PC