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Bewährungsstrafe für 41-Jährigen wegen tödlich verlaufenem Raub an Rentner
Das Landgericht Dortmund hat einen 41-Jährigen wegen eines tödlich verlaufenen Raubes an einem auf einen Rollator angewiesenen Rentner zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sprach den Mann wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Angeklagt war er wegen räuberischen Diebstahls mit Todesfolge.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sich im Juli in Dortmund mit dem Opfer in dessen Wohnung aufgehalten zu haben. Der 69-Jährige war gangunsicher und auf einen Rollator angewiesen. In einem günstigen Moment soll der 41-Jährige die Geldbörse des Mannes mit 330 Euro an sich genommen haben. Das Opfer habe den Diebstahl bemerkt und versucht, den 41-Jährigen von der Flucht abzuhalten.
Der 41-Jährige soll den Mann zu Boden geschubst und die Wohnung verlassen haben. Durch den Sturz erlitt der 69-Jährige einen Oberschenkelhalsbruch, der mit einer Operation behandelt werden musste. Drei Tage nach der Tat starb er an durch die Verletzungen aufgetretenen Blutungen.
X.M.Francisco--PC