- US-Medienberichte: Verstorbener One-Direction-Star Liam Payne hatte Drogencocktail konsumiert
- Traum-Premiere möglich: LeBron James und Sohn im Lakers-Kader
- Venezuela: Ex-Ölminister Pedro Tellechea verhaftet
- Freiluftevent in Prag: Erstes DEL-Spiel im Ausland abgesagt
- Israel meldet Angriff auf Hisbollah-Bunker mit "Millionen Dollar Bargeld und Gold"
- Israel: Rechtsextreme fordern Wiederaufbau jüdischer Siedlungen im Gazastreifen
- 60. Sieg: Zverev löst Pflichtaufgabe beim Auftakt in Wien
- Oscar-nominierter Filmemacher in Russland in Abwesenheit zu langer Haft verurteilt
- "Planet hat keine Zeit zu verlieren": UN-Artenschutzkonferenz beginnt in Kolumbien
- Gegner von Regierungschef Rama: Albaniens Ex-Präsident Meta festgenommen
- Baerbock: Knappes Ja zu EU-Beitritt in Moldau auch dank "Geschlossenheit" der EU
- Zu Unrecht wegen Vergewaltigung Verurteilte verklagen Trump wegen Verleumdung
- Kreml: Putin empfängt Guterres am Rande von Brics-Gipfel in Russland
- UN-Artenschutzkonferenz COP16 im kolumbianischen Cali eröffnet
- Internationaler Währungsfonds (IWF) stellt Weltwirtschaftsausblick vor
- Vor 2000 Fans: Wück leitet erstes Training als Bundestrainer
- Initiator: Inzwischen 7000 CDU-Mitglieder wollen Unvereinbarkeitsbeschluss mit BSW
- Lebenslange Haft für 32-Jährigen wegen Mordes an Drogenkurier in Brandenburg
- Vergiftung mit Knollenblätterpilzen: Neue Leber für drei Patienten in Essen
- IAB: 80 Prozent der Betriebe erwarten keinen Jobabbau bei 14 Euro Mindestlohn
- Flugverkehr am Flughafen von Tel Aviv kurzfristig unterbrochen
- Bundesarbeitsgericht: Teilzeitkräfte müssen von geringerer Arbeitszeit im Alter profitieren
- Prozess zu einem der schlimmsten Umweltdesaster Brasiliens in London begonnen
- Feldhoff und Ural übernehmen in Bochum
- Harris wirft Trump Entwürdigung des US-Präsidentenamtes durch Vulgärsprache vor
- Kehl sieht den BVB "chancenreich" in Madrid
- Sicherheitspaket: Union stellt weitere Forderungen - Debatte auch in der "Ampel"
- Nordkoreanische Soldaten für Russland: Seoul bestellt Moskaus Botschafter ein
- Dänisches Königspaar besucht Schloss Bellevue und Bundestag in Berlin
- "Digital only" und KI-Pionier: Wissing hat große Digital-Pläne für Deutschland
- Israelische Armee greift mit Hisbollah verbundene Finanzstruktur im Libanon an
- Faeser kündigt Gespräche mit Ländern über das Sicherheitspaket an
- AOK: "Keine Hinweise" auf Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln
- Vietnams Parlament ernennt Armeegeneral Cuoang zum neuen Präsidenten
- 2850 Euro im Monat reichen: Neue Linken-Chefs verzichten auf Hälfte ihres Gehalts
- Von eigenem Ehemann mit Auto erfasst: 86-Jährige stirbt bei Unfall in Bochum
- Nur knappes Ja zu EU-Beitritt in Moldau - Präsidentin prangert Wahleinwirkung an
- Scholz "sehr empört" über Unions-Blockade bei Sicherheitspaket im Bundesrat
- Medien: Feldhoff und Ural sollen in Bochum übernehmen
- WHO will bis zu 1000 Frauen und Kinder aus Gaza ausfliegen
- Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv wegen angespannter Lage in Nahost
- Brandbrief an die FIFA: "Mittelfinger für den Frauenfußball"
- Fangverbote in der Ostsee: Özdemir will Einschnitte für Küstenfischer verhindern
- Pistorius eröffnet maritimes Nato-Hauptquartier in Rostock
- App für Lebensmittelwarnungen 100.000 Mal heruntergeladen
- König Charles III. in Australien von Alpaka mit Krone angeniest
- Scholz: E-Mobilität ist Zukunft der Autoindustrie und der deutschen Hersteller
- Harris wirft Trump Entwürdigung von Präsidentenamt durch Vulgärsprache vor
- Tödlicher Arbeitsunfall in Mannheimer Geschäft: 24-jährige Angestellte stirbt
- Mann in Hamburg mit mehreren Schüssen getötet - Täter auf der Flucht
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)
Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.
Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.
O.Gaspar--PC