-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
-
Masters in Cincinnati: Gauff und Fils gewinnen
-
Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung
-
Fortuna nach dem Abstieg weiter in der Krise
-
Mit Teamgeist: Gladbach auf Ligastart "gut vorbereitet"
-
SPD-Präsidium erteilt "zukunftsfeindlicher" Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage
-
UEFA-Boss Ceferin verzichtet auf FIFA-Kandidatur
-
"Neue" Hockey-Männer im Halbfinale: "Das ist Aura, Jungs"
-
WM-Fazit: Beckers "große Freude" - und eine Sorge
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Zandvoort
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
Bauunternehmen muss für beschädigtes Auto durch Baustelle vor Tiefgarage haften
Endet die Ausfahrt einer Tiefgarage in einer Baugrube, muss das Bauunternehmen für Schäden an einem Fahrzeug zahlen. Wer Bauarbeiten ausführt, müsse dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und sie vor Gefahren gewarnt würden, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Freitag. Es gab damit einer Autofahrerin Recht, die einen Schaden bezahlt haben wollte. (Az. 9 O 32/21)
In Speyer hatte ein Bauunternehmen vor einem Wohnhaus einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße ausgehoben. An einem Tag im Februar 2021 wurden die Stahlplatten vor der Garagenausfahrt, die den Graben sonst abdeckten, entfernt, um im Graben arbeiten zu können. Die Klägerin fuhr mit ihrem Auto aus der Tiefgarage, ohne die fehlende Abdeckung zu bemerken und landete mit den Vorderrädern im Graben. Es entstand ein Schaden von 6000 Euro.
Dieses Geld darf sie von der Baufirma verlangen, urteilten die Richter. Wenn im Bereich einer Tiefgarage ein Graben ausgehoben wird, müssen vor allem für Autofahrer besondere Vorkehrungen getroffen werden, die aus der Garage fahren. Die Arbeiter hätten die Stahlplatten nicht entfernen dürfen, ohne die Baustelle anderweitig abzusichern.
Der Graben sei für die Frau nicht sichtbar gewesen. Zwar habe sie von der Baustelle gewusst. Es sei aber nicht ihre Aufgabe gewesen, sich zu vergewissern, dass sie an jenem Tag - wie bisher auch - gefahrlos aus der Garage fahren kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Batista--PC