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Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.
Laut Gericht kam es nicht infrage, den Hund im Abstand einiger Wochen im Wechsel bei ihnen unterzubringen, weil beide der Miteigentümerschaft nicht länger zustimmten. Da der Hund selbst auch nicht zu teilen sei, komme konsequenterweise eine Versteigerung des Tiers zwischen den beiden Parteien infrage.
Dies liege sowohl im Interesse der früheren Partner als auch des Hunds, denn die Parteien seien völlig zerstritten. Es sei also davon auszugehen, dass bei einem regelmäßigen Aufeinandertreffen der Parteien bei einer Übergabe des Tiers der Hund extreme Spannungen wahrnehmen würde. Dies entspreche nicht dem Tierwohl.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
F.Cardoso--PC