-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
BGH: Schadenersatz nach Arbeitsunfall in Waschstraße muss neu verhandelt werden
Nach einem Arbeitsunfall in einer Waschstraße muss neu über den Ersatz von Verdienstausfällen des verletzten Arbeitnehmers verhandelt werden, wie aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Das Oberlandesgericht Dresden soll herausfinden, ob der Mann zu Recht auf die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vertraute und darum nicht zur Arbeit ging. (Az. VI ZR 250/22)
Der Unfall passierte im Mai 2019. Ein Auto klemmte den Kläger ein, wodurch er eine tiefe Wunde am Unterschenkel erlitt und zweimal über mehrere Tage stationär behandelt werden musste. Er war für 16 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Von der Fahrzeughalterin und deren Versicherung forderte er Ersatz für die Differenz zwischen seinem letzten monatlichen Gehalt und dem Krankengeld.
Vor dem Landgericht Chemnitz und dem Oberlandesgericht Dresden hatte seine Klage nur geringen Erfolg. Nach der Befragung eines Sachverständigen sprachen sie ihm etwa 350 Euro zu, da die Krankschreibung nur für etwa vier Monate gerechtfertigt gewesen sei. Der Kläger habe zwar danach noch Schmerzen gehabt, sei aber arbeitsfähig gewesen.
Der Mann wandte sich an den BGH, um das Dresdner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser erklärte nun, dass sein möglicher Anspruch nicht mit dieser Begründung abgelehnt werden könne. Er könne auch dann Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls haben, wenn er zwar nicht arbeitsunfähig war, sich aber als arbeitsunfähig ansehen musste. Entscheidend dabei sei, ob er berechtigterweise auf die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vertraute.
Arbeitsunfähig sei jemand auch dann, wenn seine Arbeit aus medizinischer Sicht nicht vertretbar sei, etwa weil die Heilung verzögert würde oder wenn die gesundheitliche Belastung aus medizinischer Sicht unzumutbar erscheine. Dabei sei ein Arbeitnehmer oft auf die ärztliche Einschätzung angewiesen, führte der BGH aus.
Er stellte mehrere Voraussetzungen auf, unter denen ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen könne. So müsse der Unfall Grund für die Arbeitsunfähigkeit sein, was der Betroffene beweisen müsse. Auch müsse er den Arzt vollständig informieren und davon ausgehen dürfen, dass dessen Feststellungen richtig seien. Ob das in diesem Fall so war, soll nun das Oberlandesgericht beurteilen.
V.F.Barreira--PC