-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
OLG Dresden lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. nur in Teilen zugelassen. Eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lehnte das OLG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Nach Auffassung des Senats gibt es trotz ihres seit 2006 bestehenden engen Verhältnisses zur rechtskräftig verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte.
Die Anklage gegen E. wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung ließ das OLG zur Hauptverhandlung zu. Die Zuständigkeit dafür liegt demnach beim Landgericht Zwickau.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen Susann E. Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen erhoben. Nach Ansicht der Ankläger wusste E. spätestens seit 2007, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte.
Die Beschuldigte soll Zschäpe demnach auch ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll sie Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils in Eisenach gefahren haben, das der NSU Anfang November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall verwendete.
Nach Auffassung des OLG wird sich in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass Susann E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst habe. Ihr sei aber bekannt gewesen, dass sich die NSU-Mitglieder ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass durch ihre Unterstützung Banküberfälle begangen wurden, erklärte das OLG.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie sollen sich mutmaßlich durch Suizid einer drohenden Festnahme entzogen haben.
Susann E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 rechtskräftig als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess als Mittäterin der NSU-Mordserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Mit Zschäpe wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahre und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte neben den fünf Angeklagten aus dem ersten Prozess parallel weiter gegen neun mutmaßliche NSU-Helfer, zu denen auch Susann E. gehörte. Von diesen neun Verfahren wurden allerdings die meisten inzwischen eingestellt.
J.V.Jacinto--PC