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Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft soll steigen
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft in Deutschland soll erhöht werden. Statt der bisher 75 Euro pro Hafttag soll es künftig 100 Euro geben, ab sechs Monaten Haftdauer 200 Euro, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch in Berlin mit. Dies betreffe Fälle, in denen das Verfahren eingestellt werde oder mit einem Freispruch ende oder wo eine zunächst erfolgte Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben werde.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Vormittag im Bundeskabinett beschlossen. Er soll nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und dann im Bundestag beraten werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, "auch in einem leistungsfähigen Rechtsstaat kommt es vor, dass Menschen letztlich zu Unrecht inhaftiert werden". Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit, dass Betroffene eine angemessene Entschädigung erhalten. Das geltende Recht werde diesem Anspruch nicht mehr gerecht. Die Entschädigungssummen seien zu niedrig, vor allem in Fällen längerer Haft.
In einem spektakulären Fall einer zu Unrecht erlittenen Haft war vergangenes Jahr in München ein Mann nach rund dreizehn Jahren Gefängnis rechtskräftig freigesprochen worden. Er war in dem als Badewannen-Mord bezeichneten Fall zu lebenslanger Haft verurteilt worden - nach dem Urteil im Wiederaufnahmeverfahren war das vermeintliche Mordopfer aber verunglückt.
Manfred G. hatte für 4912 Tage als Unschuldiger im Gefängnis Anspruch auf 368.400 Euro Entschädigung. Hätte für ihn bereits die geplante Neuregelung gegolten, hätte er Anspruch auf fast eine Million Euro gehabt.
A.Magalhes--PC