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Gericht: Online-Reisevermittler muss auf notwendiges Durchreise-Visum hinweisen
Online-Reiseplattformen müssen bei der Vermittlung von Flugreisen auf ein für die Durchreise notwendiges Transitvisum hinweisen. Das Portal müsse alle für die Auswahl der Reise wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, wenn der Buchungsprozess vollständig auf seiner Internetseite stattfinde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer Mitteilung von Donnerstag. Es bestätigte damit ein früheres Urteil des Landgerichts. (Az. 6 U 154/24)
Ein Verbraucherverband hatte gegen eine Online-Buchungsplattform geklagt. Es ging um den Fall einer Familie, die über die Plattform einen Flug von Zürich ins neuseeländische Auckland gebucht hatte. Vorgesehen war ein Zwischenstopp in der US-Metropole Los Angeles, wo die Familie für die Durchreise eine Genehmigung gebraucht hätte. Das sogenannte Esta habe die Familie nicht vorlegen können und ihr wurde in Zürich der Abflug verwehrt.
Die Verbraucherschützer machten dafür die Online-Plattform verantwortlich, weil sie beim Buchungsprozess nicht auf das benötigte Esta hingewiesen habe. Das Landgericht gab ihnen im vergangenen Jahr recht, das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung und wies die Berufung des Unternehmens ab.
Die Online-Plattform verhalte sich wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Buchung nicht alle für die Auswahl wichtigen Informationen bereitstelle, argumentierte das Gericht. Eine nötige Genehmigung für einen Zwischenstopp sei eine solche "wesentliche Information", denn sie spiele etwa wegen der dafür anfallenden Kosten eine Rolle "bei der Auswahl und Entscheidung für die eine oder andere Flugroute".
Das Online-Portal darf demnach künftig keine derartigen Reisen mehr ohne entsprechende Hinweise anbieten. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.
P.Serra--PC