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Führerschein-Reform: EU-weite Fahrverbote - aber keine Zusatz-Tests für Senioren
Nach zwei abendlichen Verhandlungsrunden in Folge steht die Einigung auf Reformen der EU-Führerscheinregeln: Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten vereinbarten am Dienstagabend, dass Fahrverbote wegen übermäßigen Rasens oder Alkohols am Steuer künftig EU-weit gelten sollen. Verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer sind hingegen vom Tisch - darauf hatten sich die Unterhändler bereits in der Nacht zum Dienstag geeinigt.
Wer etwa im Urlaub in Italien einen Unfall verschuldet und dort deshalb ein Fahrverbot bekommt, soll künftig in der gesamten EU nicht mehr ans Steuer dürfen. Bislang kann nur das EU-Land einen Führerschein vollständig entziehen, in dem dieser ausgestellt wurde.
"Ein wirksameres System für Kontrollen und Sanktionen wird Unfälle verhindern und Leben retten", begrüßte der italienische EU-Abgeordnete Matteo Ricci die Einigung. Der Sozialdemokrat hatte die Verhandlungen auf Seiten des Parlaments geführt. Er nannte die vereinbarten Kriterien für EU-weite Fahrverbote "klar und zeitgerecht".
Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es nicht, in Zukunft sollen die Behörden aber Informationen zu schweren Verstößen austauschen. Das soll durch die Einführung eines digitalen Führerscheins einfacher werden, den ab 2030 alle Autofahrerinnen und Autofahrer über ihr Smartphone abrufen können sollen. Wer möchte, kann aber weiter einen Karten-Ausweis beantragen.
Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss den Reformen zufolge in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die einzelnen Länder auf Grundlage der EU-Regeln ebenfalls eine ärztliche Untersuchung verlangen, dürfen sich aber auch dagegen entscheiden.
In früheren Debatten lag unter anderem ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, von Autofahrerinnen und Autofahrern ab 70 Jahren alle fünf Jahre einen Nachweis über ihre Gesundheit zu verlangen. Dem hatte der noch amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) in den Verhandlungen eine Absage erteilt und sich mit Unterstützung aus Ländern wie Belgien und Österreich durchgesetzt.
Um den Fachkräftemangel unter Lkw-Fahrern zu bekämpfen, senkt die EU das Mindestalter für einen Lkw-Führerschein mit der Reform von 21 auf 18. Das Mindestalter für einen Bus-Führerschein sinkt von 24 auf 21 Jahre. "Wir führen europaweit einheitliche Standards ein und erleichtern jungen Menschen den Einstieg in den Fahrerberuf", erklärte die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus, die diesen Teil der Reform verhandelt hatte.
Mit den Änderungen schreibt die EU ihren Mitgliedsländern erstmals eine Probezeit von zwei Jahren vor. Begleitetes Fahren wie in Deutschland soll ebenfalls EU-weit zum Standard werden. Das Europaparlament und der Rat der EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung noch absegnen, das gilt allerdings als Formalie.
F.Moura--PC