-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
-
Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein - Protest gegen Hausverbot für CNN
-
Dos Santos: Kanzler hat trotz Frust "die volle Rückendeckung der Unionsfraktion"
-
Unionsfraktion: Weitere Spritpreisentlastungen wohl frühestens im Januar
-
FIFA: Neuendorf glaubt nicht an "Reformer" Infantino
-
Vier Sekunden: Sechsjährige Chinesin stellt Zauberwürfel-Rekord auf
-
Center Parcs will Ferienpark im Lausitzer Seenland in Brandenburg bauen
-
Juso-Chef Türmer: SPD-Vorsitzende derzeit "nicht Teil der Lösung"
-
Macron präsentiert Trump Vorschläge zur Eindämmung des Ölpreises
-
Nach Wahlsieg in Berlin: Linke will noch diese Woche mit Grünen und SPD sprechen
-
Ungarn will vorerst "kein Mitglied" der Gruppe der Karpaten-Länder sein
-
Judo-Bundesliga: Japaridse nach Ausraster lebenslang gesperrt
-
EU-Handelskammer: Chinas Exportboom "nicht tragbar" - dennoch kein Ende in Sicht
-
Verhandlungsdurchbruch: EU und Philippinen wollen Freihandelsabkommen schließen
-
Kriminalbeamtenbund: Besuch von Clanchef bei Linken-Party "Schlag ins Gesicht"
-
Geldstrafe für Zeitsoldat wegen homophober Äußerungen in Hamburg
-
Niroomand hält an Berliner Olympiaplänen fest
Ermittlungen zu rechtsextremen Gesängen in Bar auf Sylt größtenteils eingestellt
Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit "L'amour Toujours" in einer Bar auf der Nordseeinsel Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungsverfahren gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Das Absingen der Textzeile "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" erfülle im vorliegenden Fall laut höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte die Behörde am Montag mit.
Gegen einen vierten Beteiligten, der bei dem durch ein Video in sozialen Medien dokumentierten Vorfall, mit winkendem Arm einen Hitlergruß machte und mit der anderen Hand einen "Hitlerbärtchen" andeutete, wurde demnach Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen ihn über den Weg eines Strafbefehls eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Auflage soll er 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.
Der Fall hatte im Mai bundesweit Empörung ausgelöst und eine Debatte über die Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungen in der Bevölkerung ausgelöst. Es zeigte mehrere junge Menschen, die bei einer Feier zu dem Partyhit "L'Amour Toujours" die Zeilen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" auf der Terrasse des Lokals anstimmten. In den folgenden Wochen wurden weitere Vorfälle mit dem Lied etwa bei Volksfesten gemeldet.
Bei den Beteiligten aus dem Video handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Die Hochschule verhängte gegen sie ein zweimonatiges Hausverbot. Eine Extmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen.
Laut Staatsanwaltschaft erfüllen weder der Inhalt der von den Beschuldigten gerufenen Parolen noch "die Gesamtumstände" des damaligen Geschehens gemäß höchstrichterlicher Maßstäbe den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar kämen darin "Vorbehalte und Ablehnung" gegenüber Ausländern zum Ausdruck, erklärte diese. Nicht möglich sei dem Ermittlungsergebnis zufolge aber der "zweifelsfreie Rückschluss", dass damit "eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten".
Gegen einen vierten Beteiligten ermittelte die Anklagebehörde in der schleswig-holsteinischen Stadt wegen des Verdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, weil er das Video gefilmt und veröffentlicht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben vom Montag eingestellt, weil ihm in einem anderen Verfahren bereits eine Strafe droht, die gegenüber der wegen dieses Vorwurfs drohenden Bestrafung nicht besonders ins Gewicht fällt. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
T.Batista--PC