-
Bayern: Eberl dementiert Vertragsgespräche mit Kane
-
Youtuber MrBeast übernimmt Finanz-App für Generation Z
-
Whatsapp-Klage gegen europäische Strafe von 225 Millionen Euro wird neu aufgerollt
-
Leipzig gegen Bayern als Underdog: "Keiner rechnet damit"
-
Studie: Alle Geschlechter erleben Gewalt - Frauen aber schwerer und häufiger
-
Straftaten gegen Journalisten haben in Deutschland stark zugenommen
-
Mann in Neumünster auf Straße getötet: 26-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Wahl-O-Mat zu Landtagswahl in Baden-Württemberg online - Rheinland-Pfalz folgt
-
Einzel in Antholz: Preuß führt DSV-Team an
-
Dobrindt will Geheimdiensten Cyber-Gegenangriffe erlauben
-
Razzia bei Rechtsextremisten in Deutschland und der Schweiz - Ein Haftbefehl
-
Ifo: Kapazitätsauslastung der Unternehmen steigt weiter - "Beginn einer Erholung"
-
Günstige Witterungsbedingungen: Rekord-Beerenernte in Deutschland
-
Klassische Geschenke zum Valentinstag deutlich teurer als 2025
-
Frau bricht in Dresdner Einkaufszentrum in Rolltreppe ein
-
"Grönland-Moment": Macron mahnt Europa zum "Aufwachen"
-
Bei Alter gelogen: 16 Jahre alter Kurierfahrer auf A 7 in Niedersachsen aufgeflogen
-
Onlinedating vor allem bei Jüngeren verbreitet - aber auch Ältere zunehmend aktiv
-
Australiens Premier bestürzt über Gewalt bei Protesten gegen Israels Präsidenten
-
Mann stirbt bei Unfall mit Gabelstapler in Hessen
-
"Grönland-Moment": Macron sieht "tiefgreifenden geopolitischen" Bruch
-
NBA: Heftige Schlägerei bei Charlotte gegen Detroit
-
Interview: Macron hält weiter an deutsch-französischem Kampfjet FCAS fest
-
Interview: Macron will "Dialog mit Russland wieder aufnehmen"
-
Deutschland verbessert sich in Korruptions-Index - Kritik an "Bürokratieabbau"
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback
-
Vor dem Rodel-Krimi: Taubitz setzt auf "Pizza oder Pasta"
-
Südkorea: Razzia bei Geheimdienst nach Eindringen von Drohne in Nordkorea
-
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten Sozialstaat nicht mehr für finanzierbar
-
Bayern wollen nach Berlin: "Es geht ums Ganze"
-
Wehmut nach Gold: Raimund trauert Lindvik-Freundschaft nach
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz Kältewelle fünftheißester Januar überhaupt
-
Offizielles Wahlergebnis: Japans Regierungspartei erreicht Zweidrittel-Mehrheit
-
Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös
-
Prien und Dobrindt stellen Studie zu Dunkelfeld bei Gewaltvorfällen vor
-
Trump droht Ottawa mit Stopp der Eröffnung von Brücke zwischen Kanada und den USA
-
Epstein-Affäre: Grüne Bundestagsfraktion fordert Nachforschungen in Deutschland
-
US-Außenminister Rubio reist am Sonntag nach Ungarn
-
Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" stärker fördern
-
Sterbeurkunde: Kanadische Schauspielerin Catherine O'Hara starb an Lungenembolie
-
Ore Energy schließt von der EU finanziertes mehrtägiges Pilotprojekt zur Energiespeicherung im F&E-Labor von EDF in Frankreich ab
-
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
-
"Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz: Vonn "bereut nichts"
-
Skistar Vonn berichtet: "Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz
-
Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig
-
Diplomatenkreise: USA übergeben zwei wichtige Nato-Kommandoposten an Europäer
-
Trotz Festnahme von Vertrautem: Nobelpreisträgerin Machado will nach Venezuela zurück
-
Märchenhafter Raimund fliegt zum Olympiasieg
-
US-Prozess zu Social-Media-Sucht beginnt mit Eröffnungsplädoyers in Los Angeles
-
Epstein-Komplizin Maxwell verweigert Aussage und fordert Begnadigung durch Trump
Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig
Eine lange Haftstrafe für einen Mann, der eine Frau auf einen stillgelegten Militärflugplatz in Schleswig-Holstein entführte und sie vergewaltigte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Kieler Landgerichts vom November, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verhängt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. (Az. 5 StR 217/25)
Der Fall der auf das Militärgelände verschleppten Frau aus Schleswig-Holstein hatte im September 2023 öffentlich hohe Wellen geschlagen. Die 29-Jährige wurde vermisst gemeldet und von der Polizei auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Einsatzkräfte fanden die Entführte und ihren Peiniger auf dem Flugplatz in einem alten Hangar, nachdem die Frau einen Notruf abgesetzt hatte. Sie befreiten sie und nahmen den Verdächtigen fest.
Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Vorwürfe gegen den damals 27-Jährigen ans Licht. Im April 2024 begann der Prozess gegen ihn, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Das Landgericht stellte schließlich fest, dass er 2022 eine weitere Frau vergewaltigt hatte. Die Frau, die er später entführte, habe er außerdem vor der Entführung mehrmals geschlagen, unter anderem mit einem Cricketschläger. Sie erlitt Brüche von Jochbein und Oberkiefer.
Schließlich bedrohte er sie mit einem Messer und entführte sie. Auf dem Fliegerhorst habe er sie mehrmals vergewaltigt, auf Instagram ein Bild der an eine Heizung gefesselten Frau veröffentlicht und seine Taten den "Kieler Nachrichten" geschildert. Erst nach zwei Tagen wurde die 29-Jährige befreit.
Das Landgericht sprach den Angeklagten mehrerer, auch besonders schwerer Vergewaltigungen schuldig, außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderer Taten. Es stellte fest, dass der Mann bei allen Taten voll schuldfähig war. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil weitere schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien.
Deswegen ordnete das Landgericht die Sicherungsverwahrung an. Er kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.
F.Ferraz--PC