-
Bund hat 2025 über 481 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen ausgegeben
-
"Die Seahawks quälen Maye": US-Pressestimmen zum Super Bowl
-
Machado: Freigelassener venezolanischer Oppositioneller von bewaffneten Männern verschleppt
-
Loch lässt Zukunft offen: "Schaue von Jahr zu Jahr"
-
Unionsfraktion gegen SPD-Forderung nach Kassenbeiträgen auf alle Einkommensarten
-
Bayern "extrem froh" über "Schlüsselspieler" Díaz
-
VAR-Wirbel in Köln: "Ich kann darüber nur lachen"
-
Nach Bronze-Coup: Biathleten wollen "auf Welle weitersurfen"
-
Olympia-Zuschauerin Armbruster: "Darf meinen Traum nicht leben"
-
Super Bowl: Seahawks gewinnen Field-Goal-Festival
-
Kuba setzt Betankung von Flugzeugen für einen Monat aus
-
Nach Scheitern bei Bundestagswahl 2025: BSW stellt Wahlprüfungsbeschwerde vor
-
Hongkonger Gericht verurteilt Demokratie-Aktivisten Jimmy Lai zu 20 Jahren Haft
-
Trump gratuliert Japans Regierungschefin Takaichi zum Wahlsieg
-
Innenminister Dobrindt kündigt neue Befugnisse für Verfassungsschutz an
-
Mexiko entsendet zwei Schiffe mit Hilfslieferungen nach Kuba
-
Das britische Unternehmen Vesalic Limited tritt mit einer bahnbrechenden Entdeckung eines potenziellen Nicht-ZNS-Auslösers von Motoneuronerkrankungen, darunter ALS, und neuartigen therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten aus der Anonymität hervor
-
Bosnien: Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik bestätigt Sieg von Dodik-Vertrautem
-
Trump kündigt Besuch von Chinas Präsident Xi im Weißen Haus am Jahresende an
-
Zwei Oppositionelle und Machado-Verbündete in Venezuela aus Gefängnis entlassen
-
Malinin springt zum Sieg: USA gewinnen Gold im Teamwettbewerb
-
US-Astronautin nimmt Plüschhasen ihrer kleinen Tochter mit ins All
-
Prognosen: Sozialist Seguro liegt nach Präsidenten-Stichwahl in Portugal vorn
-
Oppositionspolitiker und Verbündeter Machados in Venezuela aus Gefängnis entlassen
-
Díaz-Show gegen Hoffenheim: Bayern wieder auf Kurs
-
Langenhan legt die Goldspur: Überlegener Sieg im Eiskanal
-
Linkes Bein gebrochen: Vonn bereits operiert
-
Japanische Regierungschefin Takaichi erringt klaren Sieg bei Parlamentswahl
-
Britischer Kabinettschef tritt wegen Rolle bei Ernennung von Epstein-Freund Mandelson zurück
-
Baumgartner im Mittelpunkt: Leipzig schlägt Köln
-
Britischer Kabinettchef tritt wegen Rolle bei Ernennung von Epstein-Freund Mandelson zurück
-
Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi zu sechs Jahren Haft verurteilt
-
Japanische Regierungschefin Takaichi erringt klaren Sieg bei Parlamentwahl
-
Prognosen: Konservativer thailändischer Regierungschef gewinnt Wahl
-
Zusammenstöße bei Protesten gegen Olympische Spiele und US-Behörde ICE in Mailand
-
Stärkung des Sozialstaats: SPD startet Arbeit an neuem Grundsatzprogramm
-
Europe Top 16: "Antiheldin" Winter siegt in Montreux
-
Prognosen: Regierungskoalition in Japan gewinnt Zweidrittelmehrheit
-
Hannover siegt im Aufstiegsrennen
-
Selenskyj: Nächste Gespräche mit Russland in den USA geplant
-
Biathlon: Deutsche Mixed-Staffel holt Bronze
-
Wahlhelfer der AfD in Baden-Württemberg bedrängt und mit Reizgas attackiert
-
Portugiesen wählen neuen Präsidenten - Sozialist Seguro klarer Favorit
-
Snowboarderin Hofmeister verpasst Medaille
-
Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz
-
Prognosen: Partei von Regierungschefin Takaichi siegt deutlich bei Unterhauswahl
-
Gold im Skiathlon: Kläbo startet Rekordjagd nach Maß
-
Unionsfraktion fordert Änderungen an Hubigs Plänen für Reform des Mietrechts
-
Aicher gewinnt erste deutsche Medaille bei Drama um Vonn
-
Ganz neuer Ioniq 3 kommt schon 2026
Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich
Zwei junge Frauen aus Bayern sind erfolgreich gegen das Kruzifix im Eingangsbereich ihres früheren Gymnasiums vorgegangen. Die Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München rechtswidrig, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden.
Es ging um ein anderthalb Meter hohes und einen halben Meter breites Holzkreuz mit der Figur des gekreuzigten Christus, das an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe hing. Die Klägerinnen haben inzwischen das Abitur. Als sie noch zur Schule gingen, beantragten sie, das Kreuz abzunehmen.
Die Schule weigerte sich aber. Daraufhin klagten die Schülerinnen vor dem Münchner Verwaltungsgericht, wo sie keinen Erfolg hatten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen in nächster Instanz nun allerdings Recht. Er stellte fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen.
Dabei bezog er sich auf den sogenannten Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 1995. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht verpflichtend sein dürfen.
Die Karlsruher Entscheidung sorgte für Empörung im Freistaat. Schließlich wurde das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz umgeschrieben. In Grundschulen soll demnach ein Kreuz in den Klassenzimmern angebracht werden. Wenn Eltern aber aus Glaubens- oder Weltanschauungsgründen widersprechen, soll die Schulleitung eine Regelung für den Einzelfall treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Regelung im Jahr 1999. Es betonte dabei, dass ein Kruzifix entfernt werden müsse, wenn es zu keiner Einigung komme.
Für Gymnasien sieht das bayerische Gesetz keine Regelung zu Kreuzen oder Kruzifixen vor. Da die Schülerinnen wegen der Schulpflicht zwangsweise immer wieder mit dem großen Kruzifix am Eingang konfrontiert wurden, sah der Verwaltungsgerichtshof in dem aktuellen Streit die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit verletzt.
Das Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht und zeichne sich durch eine figurenhaften Darstellung des Leichnams Jesu aus, führte der Gerichtshof aus.
Keinen Erfolg hatte ein anderer Teil die Klage, in dem es um Alternativen zu Gottesdiensten ging. Der Schulleiter hatte angeordnet, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den dreimal im Jahr stattfindenden Schulgottesdienst nicht besuchten, an einem alternativen Unterricht teilnehmen mussten.
In diesem ging es unter anderem um Themen aus dem Fach Ethik. Darin sah das Gericht kein Problem. Der Besuch von Schulgottesdiensten könne nicht vorgeschrieben werden, erklärte es. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Der Alternativunterricht stelle die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler sicher.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte Ende 2023 auch über den bayerischen Kreuzerlass und erlaubte diese seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift. Demnach soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen.
E.Raimundo--PC