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Propalästinensisches Protestcamp am Kanzleramt kann bleiben - unter Lärmauflagen
Ein propalästinensisches Protestcamp am Bundeskanzleramt in Berlin kann dort bleiben - es darf allerdings nicht gelärmt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren. Die Polizeibehörde legte dagegen bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. (VG 1 L 634/25)
Seit dem 15. Juni veranstalten Aktivisten auf einer Grünfläche vor dem Kanzleramt ein propalästinensisches Dauercamp, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vergangenheit immer wieder lautstark auf ihre Belange aufmerksam gemacht hatten, ordnete die Polizei am Montag die Verlegung des Camps auf einen Platz vor dem Hauptbahnhof an. Dem kamen die Aktivisten vorerst nach.
Ein am selben Tag eingegangener Eilantrag hatte nun zum Teil Erfolg. Das Verwaltungsgericht sieht demnach ebenfalls eine Beeinträchtigung des Bundeskanzleramts durch Lärm. Der Einsatz beispielsweise tonverstärkender Geräte und von Trommeln habe die Arbeitsfähigkeit des Amts erheblich eingeschränkt.
Die Verlegung des Versammlungsorts ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht nötig. Es hätte auch genügt, Lärmauflagen zu erlassen. Das Gericht stellte daher die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her, untersagte aber zugleich die weitere Verwendung von Lärminstrumenten, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Megafonen.
P.L.Madureira--PC