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Urteil: Entschädigung für Model wegen Fotos von ungewollt entblößter Brust
Veröffentlicht eine Zeitung ein Foto von einem Model mit einer erkennbar ungewollt entblößten Brust, ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Model hat Anspruch auf eine Entschädigung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die betroffene Frau hatte in die Veröffentlichung nicht eingewilligt. (Az.: 16 U 7/24)
Die Klägerin arbeitete als Model bei einer Modewoche in Frankfurt. Kurz vor einer Fotostation auf dem Laufsteg bemerkte sie, dass ihr Oberteil rutschte. Auf dem Foto war wegen des herabgerutschten Oberteils ihre linke Brust bis unterhalb der Brustwarze zu sehen.
Eine Boulevardzeitung veröffentlichte das Foto, obwohl sich die Frau vorher gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen hatte. Nach einer Unterlassung forderte sie nun vor Gericht eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro.
Das Landgericht Frankfurt sprach ihr in erster Instanz 5000 Euro Entschädigung zu. Beide Seiten gingen dagegen in Berufung. Das Oberlandesgericht bejahte einen Entschädigungsanspruch nun ebenfalls, senkte die Summe aber auf 3000 Euro ab.
Die Klägerin habe ihren Lauf mit bedeckter Brust begonnen und ihn so auch überwiegend absolviert, hieß es zur Begründung. Da die Zeitung im Text die Formulierung "Busenblitzer" verwendete, war demnach auch für den beklagten Herausgeber erkennbar, dass die nackte Brust ungewollt zu sehen war.
Allein die Klägerin entscheide, ob sie sich mit unbekleideter Brust zur Schau stellen wolle oder nicht, entschieden die Richter. Die damals 22-Jährige war zum ersten Mal auf dem Laufsteg und daher noch unerfahren. Durch die Veröffentlichung des Fotos sei sie in ihrem "moralisch-sittlichen Gefühl gedemütigt worden".
Das Gericht wertete eine Entschädigung von 3000 Euro als angemessen. Nachhaltige Beeinträchtigungen durch die Veröffentlichung für die Klägerin gebe es nicht.
X.M.Francisco--PC