-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
Prozess um Mord an Bruder in Afghanistan vor hessischem Gericht begonnen
Vor dem Landgericht im hessischen Hanau hat am Donnerstag ein Prozess um einen Brudermord in Afghanistan begonnen. Die Anklage wirft einem inzwischen 69-Jährigen vor, seinen Bruder im Oktober 2015 in Kandahar heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet zu haben. Tatmotiv sei ein seit längerer Zeit andauernder Streit um das Erbe des gemeinsamen Vaters gewesen.
Der Angeklagte soll mehrere von dem Opfer verwaltete Grundstücke für sich beansprucht und seinen Bruder bedroht haben. Als dieser sich weigerte, grundstücksrelevante Dokumente herauszugeben, soll der Angeklagte beschlossen haben, seinen Bruder zu töten.
Mit einem in einer Decke versteckten Gewehr soll er zum Haus seines Bruders gefahren sein. Vor Ort soll er ohne ein weiteres Wort auf seinen arglosen Bruder geschossen und ihn tödlich verletzt haben. Die Tat sei vom damals elfjährigen Neffen des Angeklagten beobachtet worden. Der heute 69-Jährige sei anschließend geflüchtet.
Der Fall wird nach Angaben des Gerichts in Hanau verhandelt, weil der Angeklagte mittlerweile in Deutschland lebt. Auch Kinder des Opfers und weitere Familienangehörige leben mittlerweile in Deutschland. 2024 zeigten diese den heute 69-Jährigen an, nachdem sie ihn wiedergetroffen hatten. Mangels diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan ist keine Auslieferung möglich.
F.Santana--PC