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An Haustür erstochen: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Dortmund hat einen Mann wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung nahezu aus.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im November seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Küchenmesser aus niedrigen Beweggründen erstochen hatte. Dazu klingelte er am Tatabend an der Wohnung der Getöteten. Diese erwartete ihren Vater an der Tür.
Nachdem sie die Tür geöffnet hatte, stach der 34-Jährige ihr dreimal in den Brustbereich und einmal in die Körperrückseite. Anschließend flüchtete er. Das Opfer erlag den Verletzungen in einem Krankenhaus. Bereits seit September war es dem Mann durch eine gerichtliche Anordnung verboten gewesen, sich der Frau auf weniger als 50 Meter zu nähern.
Der 34-Jährige wollte sie laut Urteil für die Trennung bestrafen. Laut der Gerichtssprecherin betonte die Kammer, dass der Frau aus Sicht des Täters kein Recht zugestanden habe, ihn zu verlassen. Das wertete die Kammer als einen niedrigen Beweggrund. Die besondere Schwere der Schuld begründete die Kammer laut Sprecherin damit, dass die gemeinsamen Kinder beim Mord anwesend waren.
A.S.Diogo--PC