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Querdenken-Gründer Ballweg vom Vorwurf tausendfachen Betrugs freigesprochen
Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer und Organisator der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, vom Vorwurf des Betrugs in 9450 Fällen freigesprochen. Schuldig sprach das Gericht Ballweg am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung, hier beließ es die Kammer aber nach Angaben eines Gerichtssprechers bei einer Verwarnung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Ballweg hat nun Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft. Er saß wegen der Vorwürfe von Ende Juni 2022 bis Anfang April 2023 im Gefängnis. Außerdem muss er für seine Schäden infolge der Beschlagnahme seines Vermögens sowie der Durchsuchung bei ihm entschädigt werden, erklärte der Gerichtssprecher. Die Staatskasse müsse auch in wesentlichen Teilen die dem Angeklagten durch das Verfahren entstandenen Kosten übernehmen.
Ballweg stand seit Oktober vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Betrug in 9450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung vor. Nach Überzeugung der Anklage warb der Gründer der Gruppe Querdenken 711, die sich in der Coronapandemie zu einer Keimzelle der Querdenkerszene entwickelt hatte, Gelder ein und verwendete diese für sich.
Der zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommene Ballweg soll zu Schenkungen aufgerufen haben. Eine private Verwendung der Gelder konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.
Das Gericht hatte schon im Frühjahr eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit angeregt. Demnach war für die Kammer schlicht nicht aufzuklären, was mit den Schenkungen im sechsstelligen Umfang passiert ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einstellung aber abgelehnt.
F.Ferraz--PC