-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt
Ein halbes Jahr nach tödlichen Schüssen auf einen Mann in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen Totschlags eingestellt. Ein alternatives Handeln sei ihnen rechtlich nicht zumutbar gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Freiburg am Montag mitteilte. Der von den 31 und 32 Jahre alten Polizisten in Eichstetten erschossene 48 Jahre alte Mann habe seine eigene Waffe auf die Polizisten gerichtet und keine Bereitschaft gezeigt, sie niederzulegen.
Dem Einsatz sei eine häusliche Gewalt durch den 48-Jährigen vorausgegangen. Dabei schoss dieser mit einer Schrottflinte durch eine Zimmertür, hinter der sich seine Lebensgefährtin und ihr Sohn eingeschlossen hatten.
Der 48-Jährige sei anschließend bewaffnet durch den Ort gelaufen. Polizisten hätten ihn schließlich stellen können. Trotz einer Aufforderung, die Waffe niederzulegen, habe er die Schrotflinte auf zwei Polizisten gerichtet. Dadurch hätten sich die Beamen als akut bedroht gesehen und mit ihren Waffen auf den 48-Jährigen geschossen. Dabei wurde er tödlich verletzt.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Polizisten nicht anders handeln können. Der 48-Jährige habe keine Bereitschaft gezeigt, seine Waffe niederzulegen. Dass der Mann nach den Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wohl keinen Schuss mehr aus seiner Waffe abgeben konnte, spiele keien Rolle. In dieser Situation hätten die Polizisten dem Irrtum unterlegen, in einer Notwehrsituation zu sein.
Den Beamten sei es in diesem Moment nicht möglich gewesen, sich über die genaue Situation ein tatsachenfundiertes Bild zu machen. Weil dieser Irrtum aber nicht vermeidbar gewesen sei, sei ihnen der Tod des 48-Jährigen strafrechtlich nicht vorzuwerfen. Den Ermittlungen zufolge sei es dem 48-Jährigen wohl darauf angekommen, sich von der Polizei erschießen zu lassen.
O.Salvador--PC