-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
Anschlagsplan für Taylor-Swift-Konzert: Bewährungsstrafe für 16-Jährigen in Berlin
Wegen der Beteiligung an Plänen für einen Anschlag auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift im August 2024 in Wien ist ein mittlerweile 16-Jähriger vom Berliner Kammergericht zu einer anderthalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Nach Überzeugung des Senats war der zur Tatzeit 14-Jährige Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und ließ sich durch Propaganda im Internet radikalisieren. Im Jahr 2024 hatte der Angeklagte über soziale Medien Kontakt zu einem damals 18-Jährigen aus Österreich, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Konzert von Swift in Wien plante. Der Angeklagte schickte dem 18-Jährigen laut Gericht unter anderem ein Video mit einer Bombenbauanleitung und vermittelte Kontakt zu einem IS-Mitglied.
Zu dem Anschlag kam es nicht, weil das Vorhaben durch österreichische Behörden rechtzeitig aufgedeckt wurde. Die drei Konzerte der Sängerin wurden abgesagt. Der 18-Jährige wurde am 7. August 2024 in Österreich festgenommen, der nun verurteilte jugendliche Syrer im brandenburgischen Frankfurt an der Oder, wo er zur Schule ging.
Der Gerichtssprecherin zufolge legte der Angeklagte in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ein umfassendes Geständnis ab. Mit dem Urteil folgte das Kammergericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung forderte ebenfalls die Verhängung einer Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Batista--PC