-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Lagum startet Tournee 'Em Todo Lugar' in Rio de Janeiro
-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
Schweizer Gericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen Islamforscher Ramadan
Das Schweizer Bundesgericht hat ein Urteil gegen den Islamforscher Tariq Ramadan wegen Vergewaltigung bestätigt. Das höchste Schweizer Gericht lehnte die Berufung des früheren Professors der britischen Eliteuniversität Oxford gegen das Gefängnisurteil am Donnerstag ab. Die Anwälte des 62-Jährigen kündigten daraufhin an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
In dem Verfahren geht es um einen Vorfall in einem Hotelzimmer vor fast 16 Jahren in Genf. Eine muslimische Konvertitin, die nur als "Brigitte" auftritt, warf Ramadan vor, sie Ende Oktober 2008 vergewaltigt und anderen sexuellen Gewaltakten unterzogen zu haben. Ihre Anwälte gaben an, die Frau sei wiederholt vergewaltigt worden und habe "Folter und Barbarei" erleiden müssen. Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Der frühere Professor war 2023 in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht kippte die Entscheidung im vergangenen Jahr und verurteilte Ramadan wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung.
Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil aus zweiter Instanz. Die Richter hätten sich "auf Zeugenaussagen, Atteste, ärztliche Berichte und private Sachverständigengutachten" gestützt, "welche mit den Schilderungen des Opfers übereinstimmen würden".
Die Anwälte der Klägerin erklärten, die Bestätigung des Urteils sei "eine enorme Erleichterung und das Ende eines langen Leidenswegs und Kampfes für unsere Mandantin". Die Klägerin habe diesen Kampf "diskret und ohne Hass, mit außergewöhnlichem Mut und Würde geführt".
Doch auch nach dem nunmehr dritten Urteil ist das Verfahren nicht beendet: "Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigten Ramadans Anwälte an.
Der 62-Jährige ist seit Ende 2017 von seiner Professur an der britischen Universität Oxford beurlaubt. Damals kamen Vergewaltigungsvorwürfe in Frankreich auf - dort wird ihm vorgeworfen, zwischen 2009 und 2016 drei Frauen vergewaltigt zu haben. Ramadan ist ein Enkel des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft.
M.Gameiro--PC