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US-Rapperin Cardi B vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen
US-Rapperin Cardi B ist in einem Zivilprozess vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Ein Geschworenengericht in Los Angeles wies am Dienstag (Ortszeit) die Forderung der Klägerin auf eine Millionenentschädigung zurück. Die Frau hatte der Rapperin unter anderem vorgeworfen, sie bei einem Vorfall im Jahr 2018 mit ihren langen Fingernägeln im Gesicht gekratzt zu haben.
Die 32-jährige Cardi B, die damals mit ihrem ersten Kind schwanger gewesen war, war auf dem Weg zu einem Arzttermin in Beverly Hills mit der Frau aneinandergeraten. Die Klägerin Emani Ellis erklärte in ihrer Klage, Cardi B habe sie während der Auseinandersetzung gekratzt, angespuckt und rassistisch beleidigt. Beide Frauen sind schwarz.
Cardi B entgegnete vor Gericht, sie habe sich von Ellis massiv bedrängt gefühlt: Die Frau habe versucht, sie auf dem Weg in die Arztpraxis mit ihrem Handy zu filmen. Die Rapperin sei damals im vierten Monat schwanger gewesen und habe sich sehr darum bemüht, ihre erste Schwangerschaft geheim zu halten, um sich vor "Boulevardpresse und Kritikern" zu schützen, erklärten ihre Anwälte vor Gericht. Klägerin und Beklagte hätten sich bei der Auseinandersetzung angeschrien und beschimpft, bis das Personal der Arztpraxis eingeschritten sei.
Einen tätlichen Angriff stritt Cardi B, die mit bürgerlichem Namen Belcalis Marlenis Almanzar heißt, aber vehement ab. "Ich schwöre bei Gott und werde auch noch auf meinem Sterbebett sagen: Ich habe diese Frau nicht berührt", sagte sie nach dem Urteil. Die Geschworenen gaben der Rapperin Recht und wiesen die Entschädigungsforderung in Höhe von 24 Millionen Dollar (gut 20 Millionen Euro) zurück.
E.Borba--PC