-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
-
NBA: Siegesserie von Hukporti und den Knicks gerissen
-
Riera zum Debüt: "Hatte Spaß, meine Spieler zu sehen"
-
"Viel cooler als erwartet": Euphorie beim Team D
-
AfD bei Münchner Sicherheitskonferenz: SPD und Grüne fürchten um Vertraulichkeit
-
SPD beginnt in Berlin zweitägige Jahresauftaktklausur
-
Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang
-
Trump: "Sehr gute Gespräche" mit Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Stars und Glanz: Olympische Winterspiele in Italien feierlich eröffnet
-
Olympisches Feuer in Mailand und Cortina entzündet
-
25. Olympische Winterspiele eröffnet
-
Remis beim Riera-Debüt: Frankfurt wartet weiter auf die Wende
-
Ex-Botschafter und Epstein-Freund Mandelson: Britische Polizei durchsucht zwei Häuser
-
Olympia-Eröffnungsfeier in Italien mit Auftritt von Mariah Carey und jubelnden Athleten
-
"Der größte Moment meines Lebens": Deutsche Delegation läuft ein
-
Draisaitl und Schmid vorneweg: Deutsche Delegation läuft ein
-
US-Aktienindex Dow Jones steigt erstmals über 50.000 Punkte
-
Magdeburg gewinnt wilden Schlagabtausch in Fürth
-
Davis Cup: Struff und Hanfmann ebnen den Weg gegen Peru
-
Weißes Haus: Trump-Video mit Obamas als Affen nach Aufschrei entfernt
-
EU-Kommission will mit 20. Sanktionspaket Russlands Öl-Einnahmen weiter reduzieren
-
Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad
-
Kreml: Ukraine-Gespräche in Abu Dhabi waren "konstruktiv" und schwierig
-
Nach Verhandlungen im Oman: Iran kündigt Fortsetzung der Atomgespräche mit den USA an
-
Härtefallfonds: Nur 2700 Rentner mit verlorenen DDR-Ansprüchen bekamen Geld
-
Verdächtiger 14 Jahre nach Angriff auf US-Konsulat in Bengasi gefasst
-
"Widerlich" und "rassistisch": Empörung über Trump-Video von Obamas als Affen
-
EU-Kommission will maritime Dienste für Tanker mit russischem Öl verbieten
-
Stahlkonzern Salzgitter will Duisburger Stahlwerk HKM übernehmen
-
Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft
-
Verkehrsprobleme durch Eisregen - Flughafen Berlin-Brandenburg zeitweise lahmgelegt
-
Französische Behörde deckt Desinformation über Macron und Epstein auf
-
"New Start": USA und Russland für neue Verhandlungen - Uneinigkeit über Teilnehmer
-
Massive Sicherheitsvorkehrungen zur Eröffnung der Olympischen Spiele in Italien
-
Ilzer schließt Rücktritt bei Schicker-Abberufung nicht aus
-
Undercover-Ermittlungen in australischen Pubs: Oft zu wenig Bier im Glas
-
Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung
-
Papst ruft zu Respekt vor Tradition der "Olympischen Waffenruhe" auf
-
Dänischer Energiekonzern Örsted trotzt Gegenwind aus USA
-
Inmitten starker Spannungen: Vertreter der USA und Irans führen Atomgespräche im Oman
Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)
Dem Urteil zufolge hatte sich die 36-Jährige schon im Jahr 2020 getrennt und 2022 scheiden lassen. Der Mann, Vater der vier gemeinsamen Kinder, hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht, wofür er zuvor bereits verurteilt worden war.
Mit dem Ende der Beziehung habe er nicht umgehen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsverkündung im Februar. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Am 28. August 2024 sei er zur Wohnung seiner Exfrau gefahren, obwohl er sich dieser nicht nähern durfte. Als er die Frau auf dem Gehweg sah, griff er sie dem Urteil zufolge sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Dann setzte er sich auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Als Zeugen ihn lautstark zum Aufhören aufforderten, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und einige Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin schützend über die 36-Jährige beugte, trat der Mann noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau. Zu den herbeigerufenen Notärzten und Polizisten sagte er, es sei sein gutes Recht gewesen, sie zu töten.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Außerdem stellte es fest, dass seine Schuld besonders schwer wiege. Das begründete es unter anderem damit, dass er mehrmals gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen und sein Opfer während der Tat beleidigt hatte. Die Tat trage den Charakter einer "von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung".
Der zum Urteilszeitpunkt 50 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die lebenslange Haftstrafe wurde rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
M.Gameiro--PC