-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
-
Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
-
CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
-
AfD sieht nach knappem Sieg in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsauftrag bei sich
-
Handball: Magdeburg patzt gegen Melsungen
-
Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
-
Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
-
Nach Drohnenattacken am Wahltag: Russland kündigt verstärkte Angriffe auf Kiew an
-
Schalke und Elversberg gehen mit Remis in die Länderspielpause
-
AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss um Einzug zittern
-
Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH
Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern zu, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben - also wenn es darum geht, ihren Wohnraum zu erhalten, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger ausführte.
Das Problem ist keineswegs neu, wie in der Verhandlung deutlich wurde. So zitierte Bünger aus dem Reichsmietengesetz von 1922, das sich bereits mit Untermietverhältnissen befasste. Auch damals stiegen die Mieten und in der Folge die Untermieten in den Großstädten an, so wie heute.
Der Fall, der dem BGH vorliegt, spielt in Berlin. Dort mietet ein Mann seit 2009 eine Zweizimmerwohnung für 460 Euro Kaltmiete, die später auf knapp 500 Euro erhöht wurde. Da der Wohnungsmarkt in Berlin angespannt ist, gilt dort eine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden, außer für Neubauten oder nach einer Sanierung.
Nach einigen Jahren ging der Mieter für einige Zeit ins Ausland und bat die Vermieterin um die Erlaubnis, die Wohnung befristet untervermieten zu dürfen. Er bekam die Erlaubnis. Sie galt bis Ende Januar 2020. Der Mieter blieb aber länger als geplant im Ausland und vermietete die Wohnung weiter unter. Von den Untermietern verlangte er 962 Euro kalt. Zulässig wären gemäß Mietpreisbremse höchstens 748 Euro.
Zwar fragte er bei der Hausverwaltung an, ob die Untervermietung genehmigt würde, bekam aber keine Antwort. Er behielt einen Schlüssel für die Wohnung und lagerte dort auch einige persönliche Sachen. Die Vermieterin nahm sich eine neue Hausverwaltung, welche die Wohnung besichtigte und dort auf die Untermieter traf. Die Vermieterin kündigte dem Mieter.
Sie zog vor Gericht, um zu erreichen, dass sowohl er als auch die Untermieter die Wohnung räumen. Vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg hatte die Räumungsklage keinen Erfolg. Das Berliner Landgericht entschied aber, dass der Mieter ausziehen muss. Die ordentliche Kündigung sei wirksam.
Dagegen zog der Mieter vor den BGH. Seine Anwältin argumentierte in Karlsruhe, dass er aus einem "Motivbündel" heraus gehandelt habe. Der Mieter habe ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Er habe nicht primär einen Gewinn erzielen, sondern seine Wohnung erhalten wollen.
Die Vermieterin gehe das Untermietverhältnis nichts an, sagte sie. Bei einer Kündigung würden gerade die Einkommensschwächsten, nämlich die Untermieter, ihre Wohnung verlieren.
Der Anwalt der Vermieterin wiederum sagte, dass es eben um das Bestandsinteresse gehe. Wenn ein Mieter wegen veränderter Umstände seine Wohnung nicht mehr ganz nutzen und nicht mehr bezahlen könne, solle ihm geholfen werden - "aber nur so weit". Es gehe nicht darum, dass der Mieter durch Untervermietung Gewinn macht.
Auch der BGH neigt nach vorläufiger Einschätzung zu dieser Sichtweise. Bleibt es dabei, müsste der Mieter ausziehen. Entschieden ist das aber noch nicht. Der Senat will ausführlich beraten und sein Urteil am 28. Januar verkünden.
A.Aguiar--PC